Verhinderungspflege

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  • Hallo,es geht mir um die verhinderungspflege.
    Ich pflege meinen Vater seit über 6 Monaten ud die Kriterien für eine verhinderungspflege sibd soweit erfüllt.
    Da ich nun eine Auszeit brauche möchte ich meinen Nachbarn für die Zeit einsetzen.gottseidank hat er zugesagt .ich würde gerne für 6 Wochen mich zurück ziehen da ich erfahren habe das man die Leistung hierfür mit der kurzzeitpflege Leistung noch um 800€ aufstocken könne.mein Nachbar freut sich natürlich über das Entgelt über 2400€ u ich freue mich über die Auszeit.
    Die frage hier ist : wie muss ich die stundenweise pflege beantragen und nachweisen ?
    Ich freue mich auf hilfreiche beispiele Antworten. Danke

    • Offizieller Beitrag

    Sehr geehrte/r Avidan,


    wenn Sie sich 6 Wochen Auszeit von der Pflege Ihres Vater nehmen möchten, können Sie die Verhinderungspflege für den gesamten Zeitraum, sozusagen am Stück, beantragen. Dafür gibt es in der Regel ein Antragsformular bei der Pflegekasse, dass Sie sich entweder aus dem Internet herunterladen und ausdrucken oder sich mit der Post zuschicken lassen können. Dafür genügt ein Anruf bei der Pflegekasse.


    Der jährlich zur Verfügung stehende Betrag in Höhe von 1.612,-€ plus die Hälfte des Budgets für die Kurzzeitpflege in Höhe von 806,-€ , also insgesamt 2.418,-€ können dafür verwendet werden. Teilt man die 2.418,-€ durch 42 Tage (6 Wochen) ergibt sich ein Tagessatz in Höhe von 57,57€. Die Ersatzpflegeperson, die der Pflegekasse gegenüber angegeben wird, bestätitgt durch seine/ihre Unterschrift, dass die Verhinderungspflege geleistet wurde. Die Erstattung des Geldes erfolgt dann nach der Verhinderungspflege, also nach Erbringung der Leistung.


    Sie erwähnen noch die stundenweise Verhinderungspflege. Diese Form der Verhinderungspflege kann gewählt werden, wenn die Pflegeperson über dass gesamte Jahr verteilt, einzelne Tage beziehungsweise Stunden frei haben möchte. Die Ersatzpflege bei dieser Variante darf dann pro Einsatz 8 Stunden nicht überschreiten. Die stundenweise Verhinderungspflege kann monatlich abgerechnet werden, muss aber auch vorher als solche bei der Pflegekasse beantragt werden. Hier sollte ein Stundensatz vereinbart und hochgerechnet werden, wie lange das Budget für die Verhinderungspflege ausreicht.


    Ich wünsche Ihnen gute Erholung.


    Mit freundlichem Gruß
    Birgit Spengemann

  • Danke für die schnelle Antwort, sehr hilfreich .
    Da ich keinerlei Erfahrung habe über die Abläufe bin ich gezwungen nach guten Lösungen zu suchen .einE Nachbarin von mir pflegt auch ihre Mutter und Rat mir die stundenweise pflege zu dokumentieren damit in den 6 Wochen nicht auch das pflegegeld gekürzt wird.es darf wohl nicht die 8std am tag übersteigen, stimmt das? Wie soll ich das für die Kasse dokumentieren ,vorweisen ?

    • Offizieller Beitrag

    Sehr geehrte/r Avidan,


    eigentlich wurde die Möglichkeit der stundenweisen Verhinderungspflege eingeführt, um eine regelmäßig wiederkehrende Ersatzpflege, unabhängig von der Befristung von 6 Wochen, organisieren zu können. Wenn zum Beispiel jeden Mittwoch eine Ersatzpflegeperson Sie als Pflegeperson vertritt, weil Sie Sport treiben möchten oder sich mit Freunden treffen wollen.


    Sie müssten sich entscheiden, welche Form der Verhinderungspflege sie beantragen möchten. Danach richtet sich auch die Art des Nachweises und der Abrechnung. Am besten klären Sie das direkt mit der zuständigen Pflegekasse. Dort wird man Ihnen sagen, wie abgerechnet wird und ob es für die jeweiligen Nachweise Formulare gibt.


    Mit freundlichen Grüßen
    Birgit Spengemann

  • Nun habe den Antrag eingereicht wie sie es sagten und zurück kam schreiben indem es heisst :
    Diese Aufwendungen erstatten wir im Kalenderjahr für insgesamt 42 tage bis zur Höhe von 1612€.die Leistung kann durch Übertragung von bislang nicht in Anspruch genommenen Ansprüchen der kurzzeitpflege um 806€ erhöht werden.ist die Pflegepersonal weniger als 8std am tag verhindert so erfolgt ausschließlich eine Abrechnung auf den Höchstbetrag nicht aber auf due höchstdauer von 42 tagen .für die Dauer der verhinderungspflege zahlen wir Ihnen gegebenfalls ein anteiliges pflegegeld .
    Wir bitten um Erklärung nach Beendigung der Pflege die Formulare vom Pfleger auszufüllen "


    Was soll das heißen ???

    • Offizieller Beitrag

    Sehr geehrte/r Avidan,


    die Pflegekasse Ihres Vaters überlässt Ihnen die Wahl, welche Form der Verhinderungspflege (tageweise oder stundenweise) Sie beantragen möchten.


    Möchten Sie die stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, sollten Sie nur die einzelnen Tage angeben, an denen eine Ersatzpflegeperson Ihren Vater für unter 8 Stunden versorgt. Geben Sie den gesamten Zeitraum an, an dem die Verhinderungspflege stattfinden soll, auch wenn dies nur an einzelnen Wochentagen notwendig ist, kann es passieren, dass die Pflegekasse dies als Tageweise Verhinderungspflege (über 8 Stunden) berechnet und für diese Zeit das Pflegegeld um die Hälfte kürzt.


    Außerdem ist für die Pflegekasse maßgeblich, wie lange die zu vertretene Pflegeperson ausfällt bzw. abwesend ist und nicht wie lange die Ersatzpflegeperson die Verhinderungspflege ausübt. Es kommt also nach meinem Verständnis auch darauf an, ob Ihr Vater täglich und umfassend gepflegt und betreut werden muss oder nur an einigen Tagen in der Woche und mit entsprechend niedriger Stundenzahl.


    Mit freundlichem Gruß
    Birgit Spengemann

  • Besten Dank für die schnelle Antwort .
    Da es bei uns die Premiere mit der verhinderungspflege sein wird ,möchte ich natürlich das bestmögliche herausfordern bzgl der Pflege + Zuschuss.
    Mein Vater hat ein pflegegrad 3 un meine Nachbarin die besser geschult ist als ich was die pflegerischen rechte angeht sagte uns ,wir sollen nicht mehr als 7 5 Std tgl angeben .hinzu kommt das wir zusätzlich noch die kurzzeitpflege kosten 50% mutübertragen können ohne das das pflegegeld gekürzt wäre.
    stimmt das ? Ich bin da etwas irritiert ....Ich möchte in den Urlaub mich zurückziehen für knapp 5-6 Wochen ....stimmt die These ?

    • Offizieller Beitrag

    Sehr geehrte/r Avidan,


    das Thema Verhinderungspflege ist wirklich sehr komplex und kann bei den Betroffenen und deren Angehörigen schnell zu Verwirrungen führen. Da meine schriftlichen Ausführungen Ihnen nicht weiterhelfen können, empfehle ich Ihnen, eine persönliche Beratung in einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe in Anspruch zu nehmen. Manchmal ist ein persönliches Gespräch doch hilfreicher.


    Mit freundlichem Gruß
    Birgit Spengemann

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