Guten Tag,
mal wieder Problem mit der Pflegekasse wegen der Abrechnung der stundenweisen Verhinderungspflege.
Die Pflegekasse verweigert die Abrechnung eines vereinbarten Stundensatz von 11,- € pro Stunde für die Verhinderungspflege (unter 8 Stunden und bis zum 2. Grad verwandt) und erstattet nur den Betrag für 6 eingereichte Tage, wobei der Höchstsatz von 817,50 € geteilt wird durch 42 Tage und dann mit 6 Tagen multipliziert wird.
Bei der Vorgängerin der Pflegekasse hatte zuerst auch dieses Verfahren angewandt - dann aber nach Widerspruch wurden die eingereichten Anträge mit den jeweiligen Stundensätzen ausgezahlt.
Gibt es hier Erfahrungswerte - und vor allen Dingen, wie ist die genaue rechtliche Lage bei einer stundenweisen VH-Pflege, wenn ein Stundenlohn vereinbart wurde und man immer unter 8 Stunden bleibt ?
Vielen Dank