Verhinderungspflege

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  • Liebe Forumsbetreuer,
    Unsere Mutter hat Pflegestufe 2. Wir haben 2 Pflegekräfte eingestellt, die im 6 Wochen-Rhythmus wechseln. Zusätzliche Lücken, wie Urlaubansprüche und Freizeiten in der Woche, decken Familienmitglieder ab. Wir hatten bisher keine Anträge auf Verhinderungspflege gestellt, da wir von dieser Möglichkeit nicht wussten. Nun würden wir gerne einen Antrag stellen, mir ist jedoch nicht klar wie der Gesetzestext auf diese Situation anzuwenden ist, bzw wie man formal korrekt den Antrag stellt (Die Versicherung hat keinen Formular dafür das uns führen würde). Kann man eine Pflegekraft als Verhinderungs-Vertretung für die zweite ansehen und reicht als Nachweis Gehaltsabrechnugen beider Kräfte ein? Oder können wir nur die Zeiten in denen die Familie einspringt als Verhinderungszeiträume ansehen?
    Wie finden wir unabhängige Beratungsstellen, die uns für die Antragsstellung beraten können?

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Wolfram,


    für die Zeit, in der die Pflegekräfte Ihrer Mutter Freizeit oder Urlaub haben und andere Personen, in Ihrem Fall Familienangehörige, einspringen, kann Verhinderungspflege beantragt werden. Wenn die beiden von Ihnen genannten Pflegerinnen sich zu gleichen Teilen abwechseln, läge meines Erachtens keine Verhinderungspflege im Sinne des Gesetzes vor. Nur wenn eine Pflegekraft erkennbar den Hauptanteil der Pflege leistet und die 2. Person tage- oder stundenweise übernimmt, läge Verhinderungspflege vor. Verhinderungspflege wird für maximal 6 Wochen pro Jahr finanziert. Wird Verhinderungspflege stundenweise, an einzelnen Tagen und jeweils unter 8 Stunden, geleistet, entfällt die 6-Wochenfrist.


    Die Verhinderungspflege ist im § 39 -Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson- des Sozialgesetzbuches XI (Pflegversicherungsgesetz) geregelt.


    Wird die Verhinderungspflege von Angehörigen bis zum 2. Grad ausgeübt, also von Kindern oder Enkeln, steht nicht automatisch der Betrag in Höhe von 1.612 Euro, zuzgl. des hälftigen Budges der Kurzzeitpflege von 806 Euro jährlich, zur Verfügung, sondern lediglich der Betrag der Geldleistung des jeweiligen Pflegegrades. Die familiäre Ersatzpflegeperson kann allerdings Fahrtkosten und eventuellen Verdienstausfall geltend machen und bis zum Betrag von1.612 Euro erstattet bekommen. Dafür müssen der Pflegekasse entsprechende Nachweise eingereicht werden.


    Wird Verhinderungspflege über einen zusammenhängenden Zeitraum geleistet, wird für diese Zeit das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt. Die Kürzung des Pflegegeldes entfällt bei stundenweiser Verhinderungspflege, da diese nur punktuell geleistet wird, also an einzelnen nicht zusammenhängenden Tagen.


    Wenn Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Wohnortnähe suchen, geben Sie bei der Internetsuche den Begriff Pflegestützpunkte und das Bundesland, in dem Sie leben an. Auf den Internetseiten der Pflegestützpunkte finden Sie eine Übersicht, welcher Stützpunkt für sie am nächsten liegt oder welcher für Sie am besten zu erreichen ist. Dort können Sie sich persönlich beraten lassen und erhalten Unterstützung bei der Antragstellung, die übrigens mittels eines formlosen Schreibens erfolgen kann.


    Mit freundlichem Gruß
    Birgit Spengemann

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