Welche finanziellen Leistungen gibt es? / Angehörigenhilfe

  • Guten Tag,
    unsere Mutti (92) lebt seit ein paar Tagen in einem Pflegeheim der Caritas. Bei ihr wurde Demenz diagnostiziert.
    Welche finanziellen Mittel können beantragt werden, neben dem Geld der Pflegeversicherung und der kleinen Rente, die sie bekommt?
    Wie kann man als Angehörige helfen, obwohl man selber 3 Stunden Autofahrt entfernt wohnt und selber momentan in einer Krise (Scheidung usw.) steckt und einiges zu regeln hat?
    Mit freundlichen Grüßen

    • Offizieller Beitrag

    Sehr geehrte Hilde F.,


    jeder Bewohner eines Pflegeheimes muss einen monatlichen Eigenanteil leisten, da die Kosten für die Unterkunft, für die Mahlzeiten und die vom Pflegeheim errechneten Investitionskosten (z.B. für die Instandhaltung des Gebäudes) nicht von der Pflegekasse übernommen werden. Reichen die Einkünfte des Heimbewohners dafür nicht aus und gibt es auch kein Erspartes oder Vermögen über 5.000,-Euro (Sparfreibetrag), sollte ab dem Tag des Einzugs ein Antrag auf "Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen" beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Dies ist immer das Sozialamt, das für die letzte Wohnadresse vor dem Einzug ins Pflegeheim zuständig ist. Die Mitarbeiter/innen im Sozialdienst des Pflegeheimes sind bei der Antragstellung behilflich.


    Mit Fortschreiten der Erkrankung (oder vielleicht schon jetzt?) wird es erforderlich sein, dass ein/e gesetzliche/r Vertreter/in die notwendigen Anträge für Ihre Mutter stellt und auch Entscheidungen in ihrem Sinne trifft, wie z.B. Gesundheitssorge und/oder Aufenthaltsbestimmung. Dies kann durch eine bevollmächtigte Vertrauensperson, in der Regel Angehörige, oder durch eine/n vom zuständigen Amtsgericht bestellte/n gesetzliche/n Vertreter/in geschehen.


    Gibt es eine Vollmacht, sollte diese dann aber schon im Vorfeld der Erkrankung ausgestellt worden sein. Liegt keine Vollmacht Ihrer Mutter vor, ist es meines Erachtens sicherer, eine gesetzliche Vertretung vom Amtsgericht zu beantragen. Der Einrichtung einer Betreuung gehen eine ärztliche, psychiatrische Untersuchung im Auftrag des Gerichtes sowie ein persönliches Treffen mit dem/der Amtsrichter/in voraus. Es wird also geschaut, wie stark Ihre Mutter bereits geistig und körperlich eingeschränkt ist und in welchen Bereichen sie eine Vertretung benötigt.

    Wenn Sie grundsätzlich bereit sind, die gesetzliche Vertretung für Ihre Mutter zu übernehmen, aber in einer momentanen Krisensituation weder Zeit noch Kraft dafür haben, könnten Sie eine befristete Betreuung beim Amtsgericht beantragen. Ein persönliches Beratungsgespräch in einem Betreuungsverein in Ihrer Nähe kann Ihnen sicher bei der Entscheidungsfindung helfen.


    Alles Gute für Sie und Ihre Mutter.


    Mit freundlichen Grüßen
    Birgit Spengemann

  • Hallo,
    ich möchte aus meiner Erfahrung ein Beratungsgespräch bei der für Ihre Mutter zuständigen Pflegekasse vorschlagen.
    Dort wurde ich ausführlich beraten. Bitte fragen Sie dort auch nach Pflegeunterstützungsgeld. Gerade zu Beginn einer Pflege kann das sehr hilfreich sein. Die Pflegekasse übernimmt einmalig das Gehalt für 10 Tage. Aber es gibt auch andere Möglichjeiten.

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