Hallo,
ich habe vor kurzem auf Anraten meines Hausarztes die Erhöhung des Pflegegrades meiner Mutter beantragt. Der MDK war da und es erfolgte umgehend eine Neubewertung von Pflegegrad 2 auf 3.
Da die Punktzahl 68,75 betrug und ab einer Punktzahl von 70 der Pflegegrad 4 zusteht habe ich mir das Gutachten näher angesehen und einige Punkte entdeckt, die übersehen, bzw. m. E. nicht richtig beurteilt wurden.
Ich habe vorsorglich Widerspruch eingelegt.
Der zuerkannte Pflegegrad 3 beinhaltet deutliche Verbesserungen im Hinblick auf meine Rentenbeiträge, da ich für die Pflege meiner Mutter meine Arbeitszeit reduziert habe.
Meine Frage nun lautet: Würde mir eine Erhöhung des Pflegegrades eine weitere Verbesserung meiner Rentenversicherungsbeiträge bedeuten ? Ist es zutreffend, dass eine Überprüfung durch einen Pflegedienst nunmehr vierteljährlich statt bisher halbjährlich erfolgen müsste ?
Da ich durch die fortschreitende Demenz meiner Mutter immer häufiger an meine Grenzen stosse kann ich die Heimunterbringung ncht mehr völlig ausschließen. Bringt mir ggf, eine Pflegegrad4 einen Vorteil bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung ?
Vielen Dank