Meine Mutter (Rentnerin) hat eine Erbschaft gemacht und möchte davon eine Eigentumswohnung kaufen. Mein Vater (Rentner) ist dement, es liegt allerdings noch kein Pflegegrad vor. Nun stellt sich uns die Frage, ob für eine später ggf. notwendige Heimunterbringung meines Vaters meine Mutter ihre restliche Erbschaft (nach Kauf der Wohnung) aufbrauchen muss?
Weiterhin stellt sich uns die Frage, ob es Sinn macht, meine Schwester und mich direkt ins Grundbuch einzutragen?
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