Guten Tag, meine Frage ist für einen Pflegegeldempfänger (Stufe 4)ohne Vermögen ohne Einkommen. Welcher Unterschied besteht bei gleichem Formular vom Sozialamt bei Beantragung von Grundsicherung bzw. bei Beantragung auf Hilfe zur Pflege nach § 61. Würde bei einem Antrag auf Hilfe zur Pflege z.B. auch die Zahlung für die Krankenversicherung vom Sozialamt übernommen werden ? Oder ein Mietanteil ? Für Information danke ich.
Datenschutzhinweis: Bitte achten Sie darauf, dass Sie im Forum keine persönlichen Daten von sich selbst oder von Dritten posten. Auch sollten Ihre Angaben keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!