Zwangsweise Behandlung

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  • Hallo,


    meine Mutter (71) leidet seit ca. 20 Jahren unter zunehmendem Realitätsverlust. Dies begann mit beruflicher Überforderung (Umstieg auf PC, Weigerung zu Fortbildungen etc.) und führte zu psychosomatischen Krankheiten (Ärztemarathon, Heilpraktiker etc.). Sobald ein Arzt psychische Ursachen ansprach, wurde er gewechselt. Wenn ein ihr verschriebenes Medikament Hinweise auf Psychopharmaka gibt, nimmt sie es nicht ein. Mit 57 wurde sie verrentet. Ihr Zustand verschlechterte sich über die Jahre schleichend aber unaufhörlich, was ein konkretes Eingreifen/Handeln nicht nötig machte. Deshalb haben wir die Sache auch verschleppt. Dazu gehört auch, dass das Thema unerfreulich ist, weil sie sofort aggressiv wird, wenn wir es ansprechen und wir seit 10 Jahren ca. 450 km von meinen Eltern entfernt wohnen. Wir telefonieren häufig, sehen uns aber nur ca. 3 – 4 mal pro Jahr.


    Nachdem wir nun seit einer Woche Besuch von meinen Eltern haben und von früh bis spät zusammen sind, stellen wir fest, dass ihr Zustand, vor allem für meinen Vater, inzwischen untragbar ist. Mein Vater ist über 70 und herzkrank.


    Die auffälligsten Verhaltensweisen sind, dass sie ununterbrochen (teilweise auch nachts) über ständig wiederkehrende Themen (hauptsächlich über meinen Vater) auch mit wildfremden Personen schimpft, kaum ein normales Gespräch mit ihr geführt werden kann und sie ein übertriebenes, aber völlig irrationales und wechselndes Gesundheits- und Essverhalten an den Tag legt. Darauf angesprochen, reagiert sie schreiend oder ignorierend. Nachdem sie vor zwei Jahren einen Autounfall mit Fahrerflucht beging, versucht mein Vater, bisher erfolgreich, zu verhindern, dass sie weiterhin Auto fährt, eine Einsicht ist jedoch nicht vorhanden.


    Der Hausarzt sagt, er könne nichts tun, solange meine Mutter sich gegen eine Behandlung wehrt und keine direkte Gefahr für sie oder andere besteht. Für meinen Vater ist der Zustand aber kaum noch auszuhalten. Gibt es eine Möglichkeit, sie trotzdem zu einer Untersuchung oder Behandlung zu zwingen?


    Für einen Rat danke ich Ihnen schon jetzt.

    • Offizieller Beitrag

    Sehr geehrter Fragensteller,


    vielen Dank für die ausführlichen Informationen zum Gesundheitszustand Ihrer Mutter. Aus Ihren Schilderungen entnehme ich, dass zunehmende Verhaltensauffälligkeiten sowie ein erkennbarer Realitätsverlust vorliegen. Durch das Verhalten Ihrer Mutter gegenüber ihrem Mann sind sicherlich auch gesundheitliche Folgeschäden vorstellbar. Dieser Umstand rechtfertigt aus meiner Sicht durchaus eine Vorladung zu einer amtsärztlichen Untersuchung. Die von Ihnen angesprochene Begründung des Hausarztes, man könne solange nichts unternehmen, bis eine akute Gefahrensituation gegeben sei, bezieht sich vermutlich eher auf den Aspekt der unmittelbaren Eigen- oder Fremdgefährdung, die eine Klinikeinweisung rechtfertigen würde. In dem von Ihnen geschilderten Fall Ihrer Mutter können Sie mit dem Gesundheitsamt des Wohnortes Ihrer Mutter Kontakt aufnehmen und die Sachlage mit dem zuständigen Amtsarzt besprechen. Dieser ist befugt, Ihre Mutter zu einer amtsärztlichen Untersuchung des körperlichen und geistigen Zustandes vorzuladen. Falls Ihre Mutter dies verweigern sollte, kann in letzter Konsequenz auch eine amtsärztliche Untersuchung in der Wohnung Ihrer Mutter erforderlich sein. Dazu ist der Amtsarzt gesetzlich befugt. Die Folgen dieser Untersuchung sind natürlich vom jeweiligen Ergebnis und der ärztlichen Bewertung abhängig. So kann es sein, dass der Amtsarzt die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung empfiehlt, in deren Rahmen der gesetzliche Betreuer dann meist auch die Befugnis zur Durchsetzung ambulanter oder stationärer diagnostischer bzw. therapeutischer Maßnahmen oder aber auch das Recht zur Bestimmung des Aufenthalts einer Person hat. Im Rahmen einer gesetzlichen Betreuungseinrichtung kann nach BGB auch eine Unterbringung der betrofffenen Person in einem Psychiatrischen Krankenhaus erfolgen. Dies setzt das Einverständnis des zuständigen Amtsgerichts voraus. Dieser Weg steht aber in dem von Ihnen geschilderten Fall nur offen, falls der Amtsarzt zu dem Ergebnis kommen sollte, dass eine Betreuungseinrichtung sinnvoll ist. Eine Ausnahme ist die unmittelbare und akute Gefahr für Leib und Leben Ihrer Mutter. Nur in einem solchen Fall kann auch eine umgehende Zwangseinweisung zur Sicherstellung des Überlebens Ihrer Mutter erfolgen. Derartige Umstände entnehme ich Ihren Schilderungen aber nicht.


    Ich hoffe, Ihnen mit meinen Anmerkungen weitergeholfen zu haben. Aus eigener Erfahrung mit ähnlichen Situationen weiß ich, wie schwer es sein kann, einen Menschen von der Notwendigkeit medizinischer Hilfe zu überzeugen. In solchen Fällen hilft dann leider nur ein formeller Weg weiter - in diesem Fall zunächst über den Amtsarzt. Ich wünsche Ihnen dafür viel Erfolg und hoffe, dass Ihrer Mutter auf diese Weise geholfen werden kann!


    Mit freundlichen Grüßen,


    Dr. E. Kaiser

  • Sehr geehrter Herr Dr. Kaiser,


    vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde mal sehen, was ich erreichen kann. Wahrscheinlich kommt nur die Untersuchung in der Wohnung in Frage.


    Hubert

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