Antrag auf Unterbringung

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  • Guten Tag,
    ich habe ja hier bereits mehr über die Probleme mit meiner an FTD. Demenz erkrankten Mutter berichtet. Wir sind jetzt soweit, dass wir es nicht weiter verantworten können, dass meine Mutter allein lebt. In ihrer Wahrnehmung ist meine Mutter nicht krank, so dass wir über eine friedliche Lösung mit Pflegeheim nicht durchsetzen können. Daher haben wir jetzt beschlossen, die Unterbringung über das Betreuungsgericht zu beantragen.
    Hat in unserer Runde jemand Erfahrung damit.
    Danke für Hinweise

  • Hallo Hanne,
    Nein, bei uns liegt keine Fremdgefährdung vor. Ich weiß, dass es nur mit Eigengefährdung recht schwierig wird. Aber die Hoffnung ....
    Ich habe an den Antrag ganz viele Unterlagen gehängt. Außerdem hoffe ich, dass wenn ein Richter mit ihr spricht, falls der überhaupt ins Haus gelassen wird, es ähnlich abgeht, wie wenn wir das ansprechen.
    Mal schauen, wie es läuft, aber ich muss einfach diesen Versuch unternehmen.

  • Hallo in die Runde,
    ich wollte mal eine Zwischeninfo geben.
    Vom Gericht wurde ein psychatr. Gutachter beauftrag, der vor Ort meine Mutter besuchte.
    Vom Gericht wurden 7 Fragen formuliert, die den Zustand meiner Mutter einschätzen sollen. Es wurde in Kurzform festgestellt, dass sie Psych. Krank ist, diese Erkrankung auf Grund der FTD Diagnose nicht erkennen kann und in ihrer Willensbildung eingeschränkt ist. Besteht Gefahr, dass sie wegläuft und um Straßenverkehr überfahren wird oder erfriert. Mit diesem Ergebnis hat der Richter vor, den Antrag abzulehnen.
    Man hat ja die Möglichkeit der Stellungnahme, die ich auch wahr genommen habe, und nun bleibt das Ergebnis abzuwarten.
    Insgesamt ist es völlig sinnlos, bei FTD der apathischen Form - Mutti sitzt den ganzen Tag auf der Couch, davon auszugehen, dass keine Gefahr für sich selbst vorliegt, wenn sie Nichts trinkt oder kaum isst.
    Fast zum Glück muss man sagen, hatten sie in der Zeit einen erheblichen Brechdurchfalls, so dass der Pflegedienst den Notarzt holen musste, mal schauen ob dies reicht, um die Gefahr für sich selber zu bestätigen. Hilfe hätte sie sich selber nicht einfordern können.
    Als Angehöriger bin ich am Verzweifeln, dass man in aller Ruhe zuschauen darf, wie Jemand, der krankheitsbedingt keine Möglichkeit der Krankheitserkennung hat, weiterhin alleine Leben kann. Der Satz in ein Heim geh ich nicht, klappt immer noch.


    Ich will doch die notwendige Hilfe für meine Mutter, die ganztägig da ist und das Gefühl sie gut versorgt zu wissen. Die bisherigen Hilfe sind aus meiner Sicht nur eine Notlösung, auch weil jegliche Hilfe abgelehnt wird, nur ich darf alles machen.


    Liebe Grüße aus Leipzig

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Gobis, mit einigen Gedanken möchte ich noch die Informationen und Einschätzungen von Hanne63 ergänzen:


    Wenn der Neurologe oder Psychiater Ihrer Mutter noch eine aktuelle Prognose schreibt, könnte das hilfreich sein. Zudem könnten Sie abstimmen, was in welchem Fall zu tun ist und eine Einweisung könnte zügig - auch bei körperlichen Problemen - erfolgen.
    Es kann auch sinnvoll sein mit der Betreuungsstelle (zumeist bei der Stadt angesiedelt) oder einem Betreuungsverein Kontakt aufzunehmen und sich beraten zu lassen. Diese Institutionen kooperieren direkt mit dem Betreuungsgericht und kennen die Gewohnheiten der Richter. Es ist gut möglich, dass die Informationslage über das vielschichtige Krankheitsbild der frontotemporalen Demenz nicht so optimal ist.


    Leider kann ich immer wieder nur an Verständnis und Geduld appellieren: Die Freiheit ist ein sehr hohes Gut und es ist (eigentlich) gut, wenn Richter nicht vorschnell entscheiden und das persönliche Risiko höher bewerten.
    Das Betreuungsrecht hat in Deutschland aus guten Gründen sehr enge Grenzen gesetzt -


    Aber: Wenn eine neue Gefahr in Verzug ist, können und müssen Sie sofort handeln und die Polizei oder den Notarzt einschalten und der "Plan B" beginnt.
    Viel Kraft für den Einsatz zum Wohle Ihrer Mutter, Ihr Martin Hamborg

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