Sperre Krankengeld

  • Guten Morgen,
    ich habe eine Frage zum Thema Krankengeld. Meine alleinstehende, noch nicht verrentete Schwester ist bereits seit über einem Jahr krank geschrieben. Nun wurde bei ihr gerade eine beginnende Demenz diagnostiziert. Sie hat im Mai versäumt, rechtzeitig die AU-Bescheinigungen bei der Krankenkasse einzureichen und ist der Aufforderung zu einem Reha-Antrag nicht rechtzeitig nachgekommen. Ich habe das erst jetzt mitbekommen und bei der Krankenkasse angerufen. Diese hatte für insgesamt den ganzen Mai und Juni das Krankengeld gesperrt. Meine Erklärungsversuche, dass die Erkrankung ursächlich für dieses Verhalten sei wurde nicht akzeptiert. Dann hätten "die Angehörigen sich kümmern müssen". Ich wohne aber 50km entfernt und habe das Ausmaß des Schlamassels auch jetzt erst gesehen, weil meine Schwester erst jetzt zulässt, dass ich ihr mit den Behördenangelegenheiten helfe.
    Gibt es hier Erfahrungen, ob ein Widerspruch Chancen auf Erfolg hätte?
    Vielen Dank im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Sabida,


    mit dem Thema Krankengeld habe ich in meiner Beratungsstelle in der Regel nichts zu tun. Mir begegnen zwar Klienten die Krankengeld beziehen, aber um die Beantragung kümmern sich die Leute selbst. Was mir aber bekannt ist, dass die Krankenkassen großen Wert auf eine nahtlose Beantragung legen.


    Trotzdem würde ich nichts unversucht lassen. Gibt es ein aussagekräftiges Attest über das Krankheitsbild Ihrer Schwester? Vielleicht kann auch der Hausarzt Ihrer Schwester eine wohlwollende Bescheinigung noch zusätzlich ausstellen (bzw. der Arzt, der Ihre Schwester seit einem Jahr krank schreibt). Schreiben Sie dazu eine Stellungnahme oder eben einen Widerspruch bei einer schriftlicher Ablehnung. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von einer Beratungsstelle vor Ort helfen. Im Prinzip müsste auch Ihre Schwester (mit) unterschreiben. Oder gibt es schon eine Vorsorgevollmacht? In manchen Fällen ist es auch ratsam, sich gleich mit dem Leiter der zuständigen Abteilung von der Krankenkasse in Verbindung zu setzen.


    Ich drücke Ihnen die Daumen!


    Mit freundlichen Grüßen
    R. Gascho

  • Guten Tag Frau Gascho,
    das Thema scheint im Zusammenhang mit Demenz selten vorzukommen.
    Ein entsprechendes Schreiben des Arztes, in dem die Situation erklärt wird, haben wir schon eingereicht, aber telefonisch wurde gesagt, dass das keine Rolle spiele. Nun habe ich einen schriftlichen Bescheid angefordert, um dann Widerspruch einzulegen zu können. Bisher wurde nur einfach die Zahlung eingestellt, aber ich habe gelesen, dass dann nachträglich noch Beiträge erhoben werden und/oder der Versicherungsschutz wegfallen kann. Das wäre besonders fatal, weil im Mai die meisten Untersuchungen zur Demenz stattgefunden haben.
    Vielen Dank trotzdem für Ihre schnelle Antwort!

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