Sehr geehrte Damen und Herren,
für den Elternunterhalt wird eine Grenze ab einem Bruttoeinkommen von 100.000€ gesetzt.
Welche Basis wird hierfür herangezogen?
Nur das Brutto auf der Lohnsteuerkarte oder das "steuerpflichtige Brutto" nach der Einkommensteuererklärung?