Elternunterhalt - Bemessungsgrenze?

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  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    für den Elternunterhalt wird eine Grenze ab einem Bruttoeinkommen von 100.000€ gesetzt.
    Welche Basis wird hierfür herangezogen?
    Nur das Brutto auf der Lohnsteuerkarte oder das "steuerpflichtige Brutto" nach der Einkommensteuererklärung?

    • Offizieller Beitrag

    Sehr geehrter Ratsuchernder,


    in den Texten zum Freibetrag für Elternunterhalt ist vom Jahresbruttoeinkommen die Rede, also das Jahreseinkommen vor Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Zum Einkommen zählen auch Einkünfte aus Renten, Vermietung und Kapitalerträgen.


    Siehe auch:


    https://www.verbraucherzentral…uro-jahreseinkommen-28892


    Wenn das Jahreseinkommen des unterhaltspflichtigen Kindes über diesem Freibetrag liegt, wird eine Prüfung/Berechnung vorgenommen, in welcher Höhe der Unterhalt zu leisten ist. Dafür wird dann das Nettoeinkommen des Kindes ermittelt sowie Belastungen durch Kreditraten, Unterhaltsanspruch der eigenen Kinder usw. berücksichtigt.


    Für weitergehende Informationen emfpehle ich Ihnen die Beratung durch einen Fachanwalt oder Steuerberater.


    Mit freundlichem Gruß
    Birgit Spengemann

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