Verhinderungspflegeantrag wurde abgewiesen,

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  • mein Vater ist 97 Jahre und meine Mutter 91 Jahre. Er hat einen Pflegegrad 4, davor 3, seit ca 6 Wochen und meine Mutter 3 seit einem Jahr, davor 2.
    Ich bin Pflegeperson für Beide, für meinen Vater seit ca 1 Jahr, für meine Mutter seit 2013. Ich habe noch nie Verhinderungspflege beantragt.
    Da bis vor 6 Wochen eine ambulanter Pflegedienst dazu kam.
    Jetzt habe ich, da mein Vater mehr Hilfe braucht, eine 24 h Stunde Hilfe angestellt über eine polnische Agentur.
    Heute rief mich eine Krankenkassen Mitarbeiterin an und sagte, der Verhinderungspflegeantrag würde nicht greifen, da kein Verwandter, Nachbar oder deutscher ambulanter Pflegedienst diese übernehme und bei ausländischen Agenturen, sei dies nicht möglich, das sei so laut Gesetz.
    Aber Polen gehört doch zur EU.
    Habe ich da etwas falsch verstanden.
    Auf meinen Anruf nochmal bei der Pflegekasse meiner Eltern, sagte ein Mitarbeiter das sei sehr wohl ok.


    Was mache ich jetzt, wenn eine schriftliche Ablehnung des Antrags kommt?
    Ich habe den Antrag nur für meinen Vater gestellt, stelle ich ihn auch noch für meine Mutter?
    Gebe ich nur die Agentur an, muss ich die Rechnungen mitsenden?
    Oder stelle ich den Antrag erst mal nur so und reiche die Rechnungen ein, wenn dem stattgegeben wurde?


    Ich bedanke mich im Voraus für alle Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Candide,


    Ihre Schilderung über die pflegerische Versorgung Ihrer Eltern kann ich schlecht nachvollziehen. Gibt es einen Pflegedienst und parallel einen 24 Stundendienst? Fakt ist, dass beiden Elternteilen durch ihren Pflegegrad eine Verhinderungspflege einmal jährlich zusteht wenn die Pflegeperson verhindert ist. Fakt ist auch, dass die Dienstleistungsfreiheit im Rahmen der EU es ermöglicht, Pflegekräfte und Haushaltshilfen aus den EU-Mitgliedstaaten in Deutschland zu beschäftigen. Über einen bekannten 24 Stunden Dienst erfuhr ich, dass sich auch die Verhinderungspflege zur Betreuung von Betroffenen Personen einsetzen lässt. Im Prinzip sollte das Ihre Vermittlungsagentur wissen. Bitte klären Sie Ihr Problem mit einem Pflegestützpunkt oder einer gleichwertigen Beratungsstelle vor Ort.


    Mit freundlichen Grüßen
    R. Gascho

  • Hallo,
    meist rechnen die Anbieter die Kosten schön, indem noch die Verhinderungspflege über die Pflegekassen abgerechnet werden soll. Die Verhinderungspflege können Sie selbst bis für 4 Jahre rückgängig beantragen. Sie waren krank, im Urlaub oder sonst verhindert. Wenn die Pflegekassen die 24h Pflege bezahlt, erhalten sie jedoch keine Verhinderungspflege, da ja jemand da ist. Haben Sie Bekannte oder Freunde, die sie bei der Pflege unterstützen, dann können sie die Tage angeben, der Bekannte bestätigt das und dann sollte es funktionieren.
    Niemals die EU Hilfe eintragen!
    Liebe Grüße

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