Hallo zusammen,
den Ausführungen von Hanne zum Thema "Zuzahlungen" möchte ich noch einige Überlegungen zufügen:
- bei einer Vorausszahlung der Zuzahlungen an die Krankenkasse erhält der Versicherte eine Befreiungskarte. Diese kann er dann in der Arztpraxis oder der Apotheke vorlegen.
- Schwierig wird es, wenn die Rezepte nicht selbst, sondern von einem anderen oder dem Pflegeheim eingelöst werden. Wenn dann die Arztpraxis nicht "gebührenfrei" auf dem Rezept angekreuzt hat, zieht die Apotheke die Zuzahlung ab.
- Oft haben Pflegeheime mit einer bestimmten Apotheke einen Liefervertrag, da die meisten Bewohner ihre Rezepte nicht mehr selbst einlösen können oder wollen. Das kann man erfragen und den Befreiungsausweis in der Apotheke hinterlegen. Die machen sich dann einen entsprechenden Vermerk und können das Rezept ändern, falls die Befreiung nicht angekreuzt ist.
- Es geht auch ohne Vorauszahlung! Dazu sammelt man die Quittungen für alle Zuzahlungen im Laufe des Jahres. Am Jahresende macht man mit der Krankenkasse einen Jahresabgleich, in dem man alles plus dem Rentenbescheid einreicht. Alles, was über die persönliche Belastungsgrenze hinausgeht, bekommt man erstattet.
- persönliche Belastungsgrenze: Diese beträgt 2% des Bruttojahreseinkommens. WICHTIG: Unsere Angehörigen haben mit einer Demenz eine chronische Erkrankung. Damit reduziert sich die Grenze auf 1%. Dieses muss aber der Kasse gegenüber nachgewiesen werden: der Arzt muss ein entsprechendes Formular ausfüllen.
- Zahlungen für Privatrezepte: Als Angehöriger sollte man die Abrechnungen der Apotheke trotzdem überprüfen! Oft stellen Ärzte Privatverordnungen aus, die zu 100% selbst zu zahlen sind, obwohl eigentlich ein Verordnungsanspruch besteht. Hier hilft es nur, der Arztpraxis kräftig auf die Füße zu treten und sich nicht mit Aussagen wie "das zahlt die Kasse nicht" abwiegeln zu lassen. Ein Beispiel sind Abführmittel: obwohl nicht verschreibungspflichtig, können sie oft trotzdem auf einem Kassenrezept verordnet werden, z.B. bei Behandlung mit Opioiden, in der Terminalphase, bei neurogener Darmlähmung,... Hier sollte man seine Krankenkasse um Mithilfe bitten. Bei meiner Schwiemu wurden anfangs sogar ihre Antidementiva privat verordnet, bis mir das aufgefallen war und ich besagten Fußtritt in der Praxis loswerden konnte.
Ich hoffe, meine Erläuterungen veranlassen Euch, ein wenig genauer nachzusehen. Wir alle sind doch schon genug belastet, da sollten finanzielle Erleichterungen wahrgenommen werden.
Viele Grüße an alle, besonders Teuteburger drücke ich wegen ihrer Schwiemu die Daumen, dass sich alles bestmöglich zurechtruckelt. Bei meiner Schwiemu steht nun leider wieder eine schwere Zeit bevor, da mein Mann und ich wohl Besuchsverbot im Heim bekommen, da unser Landkreis nun ein Corona-Hotspot ist.