Hallo in die, Runde, gern habe ich dieguten Nachrichten gelesen, Glück beim Impfen und Erfolge beim Einleben ins Heim, auch wenn der Preis manchmal hoch ist, wie bei Ihnen GrünesLicht. Es kann sogar sein, dass Sie irgendwann ihre Besuchstermine in den Zeiten einplanen, in der Ihre Mum keine Angebote im Heim hat.
Besonders habe ich mich über Roses Beitrag gefreut, - die Wahrnehmung Ihrer Mutter liegt nun im Heimalltag, der stabile Wahn wird immer mehr verblassen und vielleicht reicht irgendwann ein gemeinsames Lachen darüber, wo und wie Sie die Rente stapeln.
Den Entlastungsbetrag von 125€ gibt es im Heim nicht, dafür sind zusätzliche Betreuungskräfte eingestellt (§43b-Kräfte), deren Leistungen müssen geplant und nachgewiesen werden, sodass Sie Auskunft darüber bekommen sollten.
Weitere persönliche Betreuungsangebote müssen leider extra finanziert werden. Meine Hoffnung ist, dass sehr bald wieder ehrenamtliche Kräfte in die Häuser dürfen. Dies wird in guten Einrichtungen über das Heim organisiert oder unterstützt. Auch dafür können Kosten anfallen, in einigen Bundesländern gibt es Obergrenzen für die Aufwendungen, Fahrkostenersatz usw.
Manchmal haben die Seniorenbeiräte oder Kirchengemeinden Besuchsdienste organisiert. Es lohnt sich also nachzufragen. Allerdings sollten wir mit dem wertvollen Gut des bürgerschaftlichen Engagements sorgfältig umgehen. Wer sich gut eingelebt hat, findet im Heim so viele soziale Kontake und Begegnungen, dass Ehrenamt vielleicht nicht not-wendig ist.
Wenn Sie zusätzliche Leistungen finanzieren, können Sie sich an den Regelungen des ambulanten Entlastungsbetrags orientieren. Dort sind - je nach Bundesland - die Höhe der Aufwandsentschädigung und die Stundensätze für die ambulanten Leistungen oder freiberufliche Alltagsbegleiter geregelt. Genaueres wissen die Kolleginnen im Forum gesetzliche Leistungen oder die Pflegestützpunkte vor Ort.
Zum Umgang mit den Coronaregeln im Heim habe ich viel geschrieben. Es ist und bleibt ein Aushandlungsprozess zwischen dem Hausrecht des Heimes und dem örtlichen Gesundheitsamt. Die Bundesebenen hat da keine konkrete Verantwortung. Wenn die Regeln als willkürlich wahrgenommen werden, würde ich die Heimaufsicht oder die Seniorenbeiräte einbeziehen.
Ihnen alle schöne Pfingsttage, Ihr Martin Hamborg