Sehr geehrte Forum-Nutzer,
weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, hat der GKV-Spitzenverband (GKV steht für Gesetzliche KrankenVersicherung) die Begutachtungsrichtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit überarbeitet und Änderungen vorgenommen. Die neuen Richtlinien gelten für die Begutachtungen ab dem 17. 5.2021.
Der überwiegende Teil der Änderungen ist redaktioneller Natur und soll die Verständlichkeit der Texte verbessern. Es gibt aber auch pflegefachliche Konkretisierungen, insbesondere im Modul 5 (Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen), die die Berücksichtigung personeller Unterstützung beeinflussen und verringern können.
Über diesen Link gelangen Sie auf die Internetseite des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS):
https://www.mds-ev.de/themen-d…achtungs-richtlinien.html
Im unteren Teil dieser Internetseite gibt es Downloads mit den neuen Richtlinien und eine Übersicht über die geänderten Module.
Mit freundlichem Gruß
Birgit Spengemann