Wer kennt sich hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit bei Demenzkranken aus?
Als Betreuer lt. Vorsorgevollmacht sind mir viele Dinge erlaubt. Allerdings gibt es Grenzen, wo man verlangt, dass mein Vater persönlich unterzeichnet oder sich legitimiert, Z.B. Kontoeröffnung oder einem Grundstücksvertrag beim Notar.
Da die Vorsorgevollmacht sowie Generalvollmacht meines Vaters nicht notariell gemacht wurde, scheitere ich mit seiner Vertretung.
Ein Konto auf fremden Namen zu eröffnen ist gesetzlich untersagt gem. Geldwäschegesetz. Grundstücksvertrag geht gar nicht, obwohl die Grundstücks-Überschreibung eines Miterbes zu seinen Gunsten wäre.
Ich habe auch nicht vor, nur deshalb die Geschäftsfähigkeit anzweifeln zu lassen oder ihn entmündigen zu lassen. Das widerstrebt mir einfach. Aber was kann man tun, wenn er überhaupt nicht weiß, was er eigentlich unterschreibt?
Dummer Weise habe ich ihm bei Beginn seiner Demenz erklärt, dass er nichts unterschreiben soll. Das ist das einzige woran er sich mit Sicherheit erinnert, was bisher auch immer positiv war, da er z.B. einen Privatzahler-Vertrag im Krankenhaus unterzeichnen sollte, als er aus dem Pflegeheim ins Krankenhaus eingewiesen wurde. Nachdem er sich weigerte hat man mir den Vertrag vorgelegt und als ich ihn auch nicht unterzeichnete, wurde er am nächsten Tag entlassen. Er ist gesetzlich versichert und nicht privat.
Was passiert, wenn nachher herauskommt, dass seine Unterschrift nicht rechtsgültig war? Die Notare sind nach Auskunft gehalten, die Geschäftsfähigkeit zu beurteilen. Ggf. lehnen sie Verträge ab, wenn sie selbst den Eindruck haben, dass der Unterzeichner geschäftsunfähig sein könnte.
Bin dankbar für jeden Tipp, wie man aus der Misere rauskommt.