Demenz und Geschäftsfähigkeit? Wie geht das?

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  • Wer kennt sich hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit bei Demenzkranken aus?

    Als Betreuer lt. Vorsorgevollmacht sind mir viele Dinge erlaubt. Allerdings gibt es Grenzen, wo man verlangt, dass mein Vater persönlich unterzeichnet oder sich legitimiert, Z.B. Kontoeröffnung oder einem Grundstücksvertrag beim Notar.

    Da die Vorsorgevollmacht sowie Generalvollmacht meines Vaters nicht notariell gemacht wurde, scheitere ich mit seiner Vertretung.

    Ein Konto auf fremden Namen zu eröffnen ist gesetzlich untersagt gem. Geldwäschegesetz. Grundstücksvertrag geht gar nicht, obwohl die Grundstücks-Überschreibung eines Miterbes zu seinen Gunsten wäre.


    Ich habe auch nicht vor, nur deshalb die Geschäftsfähigkeit anzweifeln zu lassen oder ihn entmündigen zu lassen. Das widerstrebt mir einfach. Aber was kann man tun, wenn er überhaupt nicht weiß, was er eigentlich unterschreibt?

    Dummer Weise habe ich ihm bei Beginn seiner Demenz erklärt, dass er nichts unterschreiben soll. Das ist das einzige woran er sich mit Sicherheit erinnert, was bisher auch immer positiv war, da er z.B. einen Privatzahler-Vertrag im Krankenhaus unterzeichnen sollte, als er aus dem Pflegeheim ins Krankenhaus eingewiesen wurde. Nachdem er sich weigerte hat man mir den Vertrag vorgelegt und als ich ihn auch nicht unterzeichnete, wurde er am nächsten Tag entlassen. Er ist gesetzlich versichert und nicht privat.


    Was passiert, wenn nachher herauskommt, dass seine Unterschrift nicht rechtsgültig war? Die Notare sind nach Auskunft gehalten, die Geschäftsfähigkeit zu beurteilen. Ggf. lehnen sie Verträge ab, wenn sie selbst den Eindruck haben, dass der Unterzeichner geschäftsunfähig sein könnte.

    Bin dankbar für jeden Tipp, wie man aus der Misere rauskommt.

  • Hallo SpreeStrom,


    an Ihrer Stelle würde ich beim nächstgelegenen Betreuungsverein anrufen und dort um Rat bitten.


    Ich weiß nur, dass man auch als Demenzkranker geschäftsfähig ist. Da Sie als Betreuer die Interessen des Vaters vertreten, sollten Sie immer mit drüberschauen, wenn etwas Wichtiges unterzeichnet wird.

    Gegebenenfalls können Sie dann Verträge rückgängig machen, wie beim Versandhandel ect.

    In Grundstücks und Vermögensangelegenheiten kenne ich mich aber nicht aus. Trotzdem habe ich hin und wieder Erfahrungsberichte über solches gelesen. Wenn der Vater hier noch korrekt handelt, aus seinem alten Wissen heraus, was durchaus sein kann, dann kann auch kein anderer das anfechten, soweit ich das bisher mitbekommen habe. Aber wie gesagt, fragen Sie zur Sicherheit beim Betreuungsverein nach.


    Haben Sie auch eine Kontovollmacht vom Vater erhalten? Das ist wichtig, denke ich. So haben Sie online jederzeit Einblicke in die Bewegungen.


    Leider kann ich nicht viel mehr zur Fragestellung beitragen. Das können andere besser.


    Liebe Grüße an Sie

  • Hallo SpreeStrom,

    ich finde unter bmjv.de die Broschüre zum Betreuungsrecht ganz hilfreich, um zu verstehen, was über die Vorsorgevollmacht abgedeckt wird, und was strittig ist. Ich gehe davon aus, dass sich kein Notar der Gefahr aussetzt etwas zu beurkunden, wenn eine mögliche Geschäftsunfähigkeit im Raum steht, z. B. die Demenz in einem fortgeschrittenen Stadium bereits diagnostiziert ist. Berufsbetreuer müssen z.B. vor Immobiliengeschäften die Zustimmung des Betreuungsgerichts einholen, wenn ein Verkauf von Immobilien umgesetzt werden soll - was bei fehlender Notwendigkeit auch verweigert werden könnte.

    Viele Grüße

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