Fahrbarer Mittagstisch

  • Guten Tag,


    meine Mutter bezieht Witwenrente und ergänzende Grundsicherungsleistungen. Sie hat Pflegegrad 2. Neben ihrem demenziellen Syndrom hat sie eine angeborene Mißbildung beider Unterarme und eine Fehlstellung der Hände. Da ihr in den letzten Wochen das kochen immer schwerer gefallen ist, wurde von mir über das dt. rote Kreuz der fahrbare Mittagstisch organisiert. Kann sie dafür einen Zuschuss vom Amt bekommen? Vielen Dank.


    Viele Grüße

    Tamme

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Tamme,


    da Ihre Mutter ergänzende Leistungen der Grundsicherung bezieht, gehört sie zu dem berechtigten Personenkreis. Der Mittagstisch ist für Personen bestimmt, die aufgrund ihres Alters, Behinderung oder Erkrankung nicht in der Lage sind, ihre Mahlzeiten selbst zuzubereiten und keine entsprechende Hilfe durch Familienangehörige, Nachbarn oder sonstige Personen bekommen können. Die Feststellung des Bedarfs erfolgt durch den jeweils zuständigen Sozialdienst. In der Regel befürworten die Bezirksämter (in Berlin) einen durchschnittlichen Tagespreis von 5 € je Mahlzeit für ca. zwei Drittel des Monats. Erhöhungen oder Absenkungen sind möglich.


    Mit freundlichen Grüßen

    R. Gascho

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