Zwei verschiedene Tagespflegen?

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  • Aktuell ist es noch etwas hypothetisch aber ich möchte mich gerne darauf vorbereiten.


    Mein Vater geht aktuell in eine Tagespflege vor Ort, 4 Tage die Woche (Di-Fr.) 07:30 bis 15:30 Uhr.

    Dort fühlt er sich wohl und kennt auch einige der Leute von früher. Am Wochenende wird die Tagespflege nicht angeboten.


    In der Nachbarstadt etwas 20km entfernt wird jetzt von einem Pflegeheim eine etwas umfangreichere Tagespflege angeboten. 7 Tage die Woche von 8 Uhr bis 17:30Uhr.

    Ich bin jetzt am überlegen (falls es mit einem Pflegeheim nicht klappen sollte) ihn wenigstens Samstags dort in die Tagespflege zu geben. Das würde mir etwas Luft für ein eigenes Leben geben.




    Gibt es mit der Pflegekasse Probleme wenn zwei unterschiedliche Tagespflegeeinrichtungen in Anspruch genommen werden? Aktuell haben wir Pflegegrad 3


    Ich hätte auch kein Problem damit das selbst zu zahlen wenn es aber nicht sein muss ...

    • Offizieller Beitrag

    Sehr geehrter Forumnutzer,


    im § 41 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) gibt es keinen Hinweis auf eine Beschränkung bei der Nutzung von Tagespflegestellen. Meines Erachtens wäre es somit theoretisch möglich, mit mehreren Anbietern Verträge abzuschließen. Der Versicherte beziehungsweise seine gesetzlichen Vertreter haben auch hier, wie zum Beispiel bei der Auswahl von Pflegediensten, ein Wahlrecht.


    Als Begründung für die Pflegekasse ließe sich das begrenzte Angebot der aktuellen Tagespflegeeinrichtung und gegebenenfalls der krankheitsbedingte erhebliche Betreuungsaufwand für Ihren Vater und damit ein erhöhter Entlastungsbedarf Ihrerseits anführen.


    Es stellt sich allerdings die Frage, ob es Ihrem Vater gut tut, einmal wöchentlich in eine ihm völlig fremde Umgebung gebracht zu werden (die aktuelle Einrichtung kennt er ja schon). Das könnte ihn verunsichern, beunruhigen oder sogar völlig verwirren. Vielleicht wäre ein vollständiger Wechsel in die Tagespflegestelle mit dem höheren Betreuungsangebot sinnvoller. Das können aber nur Sie als Pflege- und Betreuungsperson einschätzen.


    Die Leistungen der Pflegekasse für den Besuch einer Tagespflegestelle betragen bei Pflegegrad 3 monatlich 1298 Euro. Wenn dieser Betrag durch den aktuellen Besuch der Tagespflege nicht ausgeschöpft wird, könnte also nach meiner Auffassung auch für die 2. Tagespflegestelle Geld (bis zur Höchstgrenze) zur Verfügung stehen.



    Mit freundlichem Gruß


    Birgit Spengemann

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