Hallo,
in den letzten Tagen musste meine Mutter zweimal erleben, dass Ärzte ihr die Auskunft über den Gesundheitszustand meines dementen Vaters verweigerten. Da sie (und ich auch, aber ich war in den beiden Situationen nicht anwesend) über eine Generalvollmacht verfügen, hat mich dies erstaunt.
Bislang habe ich sie nicht gefragt, ob sie die Vollmacht in dem Moment auch den Ärzten vorgelegt hat. Ich kann mir vorstellen, dass sie dies nicht getan hat und daher aus Sicht der Ärzte "einfach nur so dabei sein wollte", was Ärzte ohne das Wissen um die Vollmacht natürlich untersagen können.
Nur, damit ich nicht mit meinem Wissen aus dem Holzweg bin:
- mein Vater ist dement, kann also weder zuverlässig Auskünfte erteilen noch den Inhalt dessen, was der Arzt (in dem Fall zu einem MRT) sagt, vollständig erfassen, geschweige denn wiedergeben
- meine Mutter hat die Vollmacht
- meines Erachtens müsste (?) doch der Arzt sie dabei sein lassen, wenn sie die Vollmacht vorlegt
Oder gilt das nur, wenn sie die rechtliche Betreuung hätte? Ich habe irgendwie im Hinterkopf, dass die Vollmacht in solchen Angelegenheiten die Betreuung ersetzt mit dem Unterschied, dass Betreuung durchs Betreuungsgericht "kontrolliert" wird und Vollmacht eine interne Angelegenheit zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer ist.
Vielen Dank für Bestätigung oder auch Veto zu meinem Wissen!!!