Sehr geehrte Damen und Herren,
um das Pflegepersonal in Zukunft besser zu bezahlen, sieht das im Juli in Kraft getretene „Gesundheitsheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz“ vor, dass sich die Beträge für Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI erhöhen. Bei Pflegegrad 2 auf 724 € (aktuell 689 €), PG 3 auf 1363 € (aktuell 1298 €), PG 4 1693 € (aktuell 1612 €) und bei PG 5 auf 2095 € (aktuell 1995 €).
Das könnte dazu führen, dass es bei der Inanspruchnahme von Kombinationsleistung höhere Pflegegeldanteile gibt. Könnte deshalb, weil vermutlich viele Pflegedienste ab dem 01.01.22 mit den Pflegekassen eine höhere Vergütung für die erbrachten Pflegesachleistungen vereinbaren werden.
Spätestens jedoch ab September 22 sind alle Pflegedienste dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter nach Tarif zu bezahlen. Dann werden vermutlich auch die restlichen Pflegedienste ihre Preise für die Sachleistungen erhöhen.
Der Betrag für die Kurzzeitpflege erhöht sich vom 01.01.2022 auf 1774 € (aktuell 1612 €).
Mit freundlichen Grüßen
R. Gascho