kurzzeitige Verhinderungspflege durch Angehörige, Festlegung der Pflegepersonen

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  • Liebes Experten-Team, liebe Forummitglieder,


    seit fast zwei Jahren pflege ich meine Mutter (Pflegegrad 3) in häuslicher Pflege. Ich bin als Pflegeperson bei der Pflegekasse gemeldet. Meine Schwester vertritt mich bei Verhinderung, bisher stets im Rahmen der kurzzeitigen Verhinderungspflege. Mittlerweile ist unser Vater auch pflegebedürftig (seit diesem Monat ebenfalls Pflegegrad 3). Im Familienverband haben wir uns darauf verständigt, dass meine Schwester seine Pflege übernimmt. Beide Eltern leben in einem Haushalt.


    Im Pflegegutachten für meinen Vater wurden sowohl meine Schwester, als auch ich als Pflegepersonen für meinen Vater vom MDK benannt und bei uns beiden vermerkt, dass wir die Pflege einer weiteren Person im Haushalt übernehmen. - Entgegen unserer eigenen Pflegeaufteilung.


    Im Internet habe ich nun gelesen, dass die Pflegekasse bei dieser Konstellation keine Kosten mehr für die Verhinderungspflege übernimmt, wenn meine Schwester diese - wie bisher - ausübt, bzw. ich es im Fall ihrer Verhinderung bei meinem Vater tuen würde. - Ob das auch für kurzzeitige Verhinderungspflege zutrifft, war leider nicht zu entnehmen. :/


    Können wir die Leistungen der Pflegekasse für die kurzzeitige Verhinderungspflege wie gehabt in Anspruch nehmen, wenn wir ihr gegenüber die tatsächliche Pflegeaufteilung (einer pflegt den Vater, der andere die Mutter) richtigstellen?


    Wie verfahren hier richtig? :/

    Einmal editiert, zuletzt von Uwe64 ()

    • Offizieller Beitrag

    Sehr geehrter Uwe,

    wenn ich Sie recht verstehe, geht es um die Angaben im Gutachten Ihres Vaters, denn bei Ihrer Mutter sind weiterhin Sie allein als Pflegeperson eingetragen. Stimmt das?


    Sind die Angaben im Gutachten Ihres Vaters nicht richtig oder haben sich geändert, kann er beziehungsweise seine Bevollmächtigten der Pflegekasse dies jederzeit schriftlich mitteilen und angeben, welche/r Angehörige die Pflege allein übernimmt.


    Es muss -bezüglich der Verhinderungspflege- eine klare Trennung beziehungsweise Zuordnung einer Pflegeperson zu einer/m Pflegebedürftigen geben. Denn wenn sich zwei Angehörige die Pflege einer Person teilen, ist tatsächlich keine gegenseitige Vertretung im Rahmen Verhinderungspflege möglich.


    Sollte die Pflegekasse auch nach der Klarstellung der Pflegeverhältnisse die gegenseitige Vertretung nicht anerkennen und die Mittel für Verhinderungspflege (1,5 facher Satz des monatlichen Pflegegeldes bei Verwandten bis zum 2. Grad) verweigern, könnten Sie sich zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale in Ihrer Wohnortnähe juristisch dazu beraten lassen.


    Mit freundlichem Gruß

    Birgit Spengemann

  • Sehr geehrte Frau Spengemann,

    herzlichen Dank für Ihre schnelle und freundliche Antwort.


    Richtig, es geht um die Angaben im Gutachten meines Vaters, bei meiner Mutter bin ich weiterhin allein eingetragen. Ich selbst war bei der Begutachtung leider nicht dabei, weil ich mit meiner Mutter zur Physiotherapie war. Die Dame vom MDK hatte gefragt, ob noch jemand im Haushalt pflegt und so wurde ich in das Gutachten als Pflegeperson mit aufgenommen. Wir werden Ihrem Rat folgen und die tatsächliche Zuordnung der Pflegepersonen der Pflegekasse mitteilen.


    Mitunter sind die Fragestellungen auch nicht eindeutig. - Im "Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen" wird unter 2.3. gefragt: "Sind außer Ihnen noch andere Pflegepersonen im Haushalt der pflegebedürftigen Person tätig?" Die logisch richtige Antwort wäre hier meiner Auffassung nach "ja", weil ich im gemeinsamen Haushalt meiner Eltern meine Mutter pflege. Bei den Ausfüllhinweisen lese ich aber, dass aus der Bejahung der Frage resultiert, dass sich mehrere Personen die Pflege eines Pflegebedürftigen teilen (Mehrfachpflege). Weil dies in unserem Fall aber nicht so ist, wäre wohl doch "nein" die richtige Antwort. - Oder sehe ich das falsch?


    Mit freundlichen Grüßen

    Uwe


    PS: Ein großes Lob an Ihr Informationsangebot und das damit verbundene Engagement Ihre Teams! Gerade in der häuslichen Pflege stehen Angehörige, neben der Belastung durch den Pflegealltag, mit ihren Fragen und Problemen oft allein da und erhalten wenig Unterstützung. Die Austauschmöglichkeit auf einer solchen Forenbasis ist eine sehr große Hilfe. - Gut, dass es Sie gibt!

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Uwe,

    zunächst einmal vielen Dank für Ihr Lob - das ist sehr freundlich und motivierend.


    Ich möchte noch kurz auf Ihre Anmerkungen im 2. Absatz Ihres Beitrages eingehen. Gerade in dem von Ihnen genannten Fragebogen zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen muss man wirklich sehr genau lesen und überlegen, was bzw. wer damit gemeint ist.


    Einmal bezieht sich die Frage darauf, ob die/der Pflegebedürftige von mehreren Angehörigen gepflegt wird. Dann wird der Beitrag zur Rentenversicherung pro pflegender Person entsprechend gekürzt bzw. geteilt. Und in der nächsten Frage geht es darum, ob die/der pflegende Angehörige mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt versorgt. Dann wird der Rentenversicherungsbeitrag anteilig von den Pflegekassen beider Pflegebedürftigen gezahlt.


    Nach meiner Einschätzung müssten bei Ihrer Pflegekonstellation beide Fragen mit Nein beantwortet werden.


    Mit freundlichem Gruß

    Birgit Spengemann

  • Sehr geehrte Frau Spengemann,

    herzlichen Dank für Ihre Einschätzung und die hilfreichen Hinweise. Sie haben uns sehr geholfen. :thumbup:


    Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.


    Mit freundlichen Grüßen

    Uwe

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