Liebes Experten-Team, liebe Forummitglieder,
seit fast zwei Jahren pflege ich meine Mutter (Pflegegrad 3) in häuslicher Pflege. Ich bin als Pflegeperson bei der Pflegekasse gemeldet. Meine Schwester vertritt mich bei Verhinderung, bisher stets im Rahmen der kurzzeitigen Verhinderungspflege. Mittlerweile ist unser Vater auch pflegebedürftig (seit diesem Monat ebenfalls Pflegegrad 3). Im Familienverband haben wir uns darauf verständigt, dass meine Schwester seine Pflege übernimmt. Beide Eltern leben in einem Haushalt.
Im Pflegegutachten für meinen Vater wurden sowohl meine Schwester, als auch ich als Pflegepersonen für meinen Vater vom MDK benannt und bei uns beiden vermerkt, dass wir die Pflege einer weiteren Person im Haushalt übernehmen. - Entgegen unserer eigenen Pflegeaufteilung.
Im Internet habe ich nun gelesen, dass die Pflegekasse bei dieser Konstellation keine Kosten mehr für die Verhinderungspflege übernimmt, wenn meine Schwester diese - wie bisher - ausübt, bzw. ich es im Fall ihrer Verhinderung bei meinem Vater tuen würde. - Ob das auch für kurzzeitige Verhinderungspflege zutrifft, war leider nicht zu entnehmen.
Können wir die Leistungen der Pflegekasse für die kurzzeitige Verhinderungspflege wie gehabt in Anspruch nehmen, wenn wir ihr gegenüber die tatsächliche Pflegeaufteilung (einer pflegt den Vater, der andere die Mutter) richtigstellen?
Wie verfahren hier richtig?