Sehr geehrte Frau Gascho, sehr geehrte Frau Sprengemann, sehr geehrtes Moderationsteam,
da Menschen mit Demenz ab einem bestimmten Grad von Beeinträchtigungen als Menschen mit Behinderung gelten, würde ich gerne wissen ob damit verbunden die Möglichkeit besteht, Leistungen des SGB IX in Anspruch zu nehmen.
Besonders geht es mir hierbei darum, ob und in wie weit Leistungen des SGB IX neben Leistungen des SBG XI genutzt, sowie in wie weit Leistungen des SGB IX zur Ermöglichung sozialer Teilhabe von Menschen mit Demenz eingesetzt werden können. Hierbei denke ich z.B. an die Aufwendung von Beträgen zur Teilnahme an Betreuungsgruppen oder zusätzliche Betreuungseinsätze.
Da die hierzu verfügbaren Möglichkeiten in Form von Entlastungsleistungen oder Verhinderungspflege oftmals bereits im Rahmen anderweitiger Maßnahmen durch die Pflege verbraucht werden, interessiert es mich, ob durch das SGB IX eine Erweiterung von Möglichkeiten besteht, den spezifischen Versorgungsbedarfen von Menschen mit Demenz Rechnung zu tragen.
Vielen herzlichen Dank schon einmal im Voraus für Ihre Zeit und Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
F.F.