Sehr geehrte Frau Gascho, sehr geehrte Frau Spengemann, ich habe eine Frage zum Pflegewohngeld. Meine Mutter wohnt seit 2017 dauerhaft im Pflegeheim. Um die Kosten aufzubringen, hat sie ihr Wohnhaus verkauft und hat von dem Erlös insgesamt 53 Monate die Heimkosten aus eigener Tasche gezahlt ( Lt. Barmer ). Nun sind die Mittel unter 5000 € und das Heim hat Pflegewohngeld in Absprache mit mir beantragt. Die Investionskosten des Heims betragen monatlich 700 €. Ich habe 2017 meine Mutter nach Schlaganfall einige Monate zuhause mit Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt. Ich soll nun dem Sozialamt sämtliche Kopien der Pflegegeldzahlungen sowie Kopien der Rechnungen des ambulanten Pflegedienstes zusenden. Ausserdem Kopien der Heimrechnungen und sämtliche Kontoauszüge seit 2017. Zur Beurteilung der Vermögensverhältnisse meiner Mutter. Kann das rechtens sein ?
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