Guten Tag in die Runde,
bei meiner allein lebenden Schwester (Alzheimer-Demenz, Pflegegrad 1) wurde im Rahmen eines Wiederholungsgutachtens 15 Monate nach dem ersten Gutachten "nach Aktenlage" ohne jeden Kontakt mit uns erneut der Pflegegrad 1 festgestellt. Dagegen habe ich als Bevollmächtigte (leider verspätet) Widerspruch eingelegt und schriftlich begründet, sowie vorsorglich gleichzeitig einen Neuantrag gestellt, da die Widerspruchsfrist ja schon abgelaufen war.
Mein Schreiben wurde aber als Widerspruch gewertet/ akzeptiert. Das Widerspruchs-Gutachten kommt nun von der Gesamtzahl der Punkte (20) zum gleichen Ergebnis; interessanterweise haben sich laut Gutachten die "örtliche Orientierung" und "Steuerung mehrschrittiger Handlungen" verbessert. (Ich weiß gar nicht, ob ich darüber lachen oder weinen soll) Das Gutachten fand telefonisch statt.
Die Gutachterin hatte auf meine Bitte hin zunächst allein mit mir telefoniert, danach gemeinsam mit meiner Schwester und mir (über Lautsprecher). Ich hatte der Gutachterin gesagt, dass ich meine Schwester im Gespräch nicht korrigieren möchte; das finde ich demütigend. Außerdem ist das Verhältnis zwischen meiner Schwester und mir zum Thema "Selbsteinschätzung" sehr angespannt. Deshalb habe ich auch den Ausführungen meiner Schwester darüber, was sie alles alleine könne, nicht widersprochen, was wohl ein Fehler war. Ich hatte allerdings angenommen, dass es beim Medizinischen Dienst berücksichtigt wird, dass an Demenz erkrankte Menschen ihre Situation häufig unrealistisch beurteilen und hatte auch in meiner Widerspruchsbegründung darauf schon hingewiesen.
Meine Schwester empfand das Telefongespräch im Nachhinein als extrem belastend und lehnt eine weitere Begutachtung erstmal ab. Ich überlege nun, ob ich den Widerspruch zurücknehme und in einem halben Jahr einen Neuantrag stelle. Oder ist das taktisch unklug?
Für Einschätzungen und Tipps bin ich dankbar.
Herzliche Grüße
Sabida