Wann und wie Hausverkauf möglich?

  • Hallo zusammen,

    Meine Mutter ist bereits mehr als 2 Jahre im Pflegeheim. Ihr Haus ist in ihrem alleinigen Besitz und die Ersparnisse müssen teils für die Pflegekosten genutzt werden. Meine Mutter ist zunehmend dement, sagt jedoch immer noch, dass sie nachhause will, sie könne ja alles wieder allein, in Wirklichkeit aber eben voll pflegebedürftig.

    Da wir nicht wissen, wie lange sie noch lebt und ob irgendwann die Ersparnisse aufgebraucht sind, man also an die Immobilie müsste, kann man es auch nicht selbst nutzen bzw.vermieten gegen Ihren Willen.

    Weiß jemand, ob wir das Haus schon gegen Ihren Willen verkaufen könnten?

    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Rose60,

    wenn Sie - wie ich vermute - keine Generalvollmacht von Ihrer Mutter haben, bleibt wohl nur der Gang zum Vormundschaftsgericht. Dort können Sie die rechtliche Betreuung für Ihre Mutter beantragen.

    Wenn der zuständige Amtsrichter begutachtet, dass Ihre Mutter nicht mehr geschäftsfähig ist (und/oder eine Rückkehr ins Haus nicht mehr möglich), dann dürfte der Erteilung einer Betreuung eigentlich nichts im Wege stehen.

    Wenn Sie Vorbehalte haben, können Sie sich auch vorher bei einem Betreuungsverein (gemeinnützig) beraten lassen.

    Alles Gute dabei wünscht

    Klaus Pawletko

  • Vielen Dank, schwarzer Kater! Wie schön, dass wir uns hier austauschen können. Da gibt es wirklich vieles zu bedenken...

    Liebe Grüße

  • Wie sieht es denn aus, wenn eine Generalvollmacht vorliegt? Meine Mutter (alleinige Eigentümerin eines großen Hauses mit noch größerem Grundstück) ist jetzt auch schon über zwei Jahre im Heim. D.h. das Haus steht leer und ich muss mich drum kümmern. Bisher war es für mich unvorstellbar, das Haus zu verkaufen, obwohl sie noch lebt, aber ich merke, dass ich langsam an meine Grenzen komme und bin manchmal schier am verzweifeln, weil ich nicht weiß, wie ich das alles schaffen soll. Dazu kommen ja auch noch ganz erhebliche Kosten. Weiß jemand, ob und wie ein Verkauf mit einer Generalvollmacht funktioniert (für den Fall, dass ich mich dazu durchringen sollte....)?

    Viele Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von never20 ()

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