Wann und wie Hausverkauf möglich?

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  • Hallo zusammen,

    Meine Mutter ist bereits mehr als 2 Jahre im Pflegeheim. Ihr Haus ist in ihrem alleinigen Besitz und die Ersparnisse müssen teils für die Pflegekosten genutzt werden. Meine Mutter ist zunehmend dement, sagt jedoch immer noch, dass sie nachhause will, sie könne ja alles wieder allein, in Wirklichkeit aber eben voll pflegebedürftig.

    Da wir nicht wissen, wie lange sie noch lebt und ob irgendwann die Ersparnisse aufgebraucht sind, man also an die Immobilie müsste, kann man es auch nicht selbst nutzen bzw.vermieten gegen Ihren Willen.

    Weiß jemand, ob wir das Haus schon gegen Ihren Willen verkaufen könnten?

    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Rose60,

    wenn Sie - wie ich vermute - keine Generalvollmacht von Ihrer Mutter haben, bleibt wohl nur der Gang zum Vormundschaftsgericht. Dort können Sie die rechtliche Betreuung für Ihre Mutter beantragen.

    Wenn der zuständige Amtsrichter begutachtet, dass Ihre Mutter nicht mehr geschäftsfähig ist (und/oder eine Rückkehr ins Haus nicht mehr möglich), dann dürfte der Erteilung einer Betreuung eigentlich nichts im Wege stehen.

    Wenn Sie Vorbehalte haben, können Sie sich auch vorher bei einem Betreuungsverein (gemeinnützig) beraten lassen.

    Alles Gute dabei wünscht

    Klaus Pawletko

  • Vielen Dank, schwarzer Kater! Wie schön, dass wir uns hier austauschen können. Da gibt es wirklich vieles zu bedenken...

    Liebe Grüße

  • Wie sieht es denn aus, wenn eine Generalvollmacht vorliegt? Meine Mutter (alleinige Eigentümerin eines großen Hauses mit noch größerem Grundstück) ist jetzt auch schon über zwei Jahre im Heim. D.h. das Haus steht leer und ich muss mich drum kümmern. Bisher war es für mich unvorstellbar, das Haus zu verkaufen, obwohl sie noch lebt, aber ich merke, dass ich langsam an meine Grenzen komme und bin manchmal schier am verzweifeln, weil ich nicht weiß, wie ich das alles schaffen soll. Dazu kommen ja auch noch ganz erhebliche Kosten. Weiß jemand, ob und wie ein Verkauf mit einer Generalvollmacht funktioniert (für den Fall, dass ich mich dazu durchringen sollte....)?

    Viele Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von never20 ()

  • Hallo Never!

    Solltest du das Haus verkaufen MUSST du ein Verkehrswertgutachten haben, das den "Mindestpreis" des Hauses festlegt. Dieses Gutachten erstellen gerichtlich anerkannte Firmen, wird benötigt da du das Haus "im Namen deiner Mutter verkaufst, um festzustellen, dass du nicht "unter Preis" verkaufst!!!

    Bin gerade in einer ähnlichen Situation

    LG Weit Weg

    Liebe Gruesse

    Weit Weg

  • Hallo Weit weg, danke für die Info. Wer hat dir diese Auskunft gegeben? Und hast du dich dazu irgendwo beraten lassen? Wenn ja, von wem?

    Ich bin wegen dem Hausverkauf noch keinen Schritt weiter, aber irgendwann werde ich es wohl mal angehen müssen.

    LG never

  • Und hast du dich dazu irgendwo beraten lassen? Wenn ja, von wem?

    Liebe never20 (und Weit Weg),


    ich kann Weit Weg aus meiner persönlichen Situation bestätigen: Ich bin die gesetzliche Betreuerin meiner Mutter und dem Gericht rechenschaftspflichtig. Das Gericht hat mich genau in diesem Sinne aufgeklärt, denn ich verwalte ja das Vermögen und den Besitz meiner Mutter und werde diesbezüglich kontrolliert, dass ich es nicht sinnlos oder unter Wert "verschleudere". Und das ist von der Sache her ja auch völlig okay.


    Wie es ohne gerichtliche Kontrolle läuft kann ich nicht sagen.


    Meine Mutter hat sich früher verbal immer gewünscht, dass meine Tochter/ihre Enkeltochter das Haus einmal bekommt. Diesen Wunsch hätten wir ihr ja gern erfüllt/ sogar erfüllen können. Aber meine Mutter lebt ja noch ... und somit ginge das nur, wenn meine Tochter Miete an meine Mutter bezahlt, was infolge der von ihr dann notwendig vorzunehmenden Modernisierungen völlig illusorisch und finanziell für sie nicht zu stemmen ist.


    Somit steht für uns ein solcher Verkauf wahrscheinlich demnächst auch noch an, was eine weitere emotionale Belastung darstellt (von anderen Problemen ganz zu schweigen), denn das Haus steht quasi in unserem Garten - wir schauen uns gegenseitig in die Fenster, was bei Menschen, die sich gut verstehen kein Thema ist (beide Häuser wurden von uns parallel gebaut).

    Das kann also zukünftig noch turbulent werden, wenn die Ersparnisse meiner Mutter aufgebraucht sind ... Aber so geht es vielen von uns hier ...

  • Guten Morgen!

    Bin im Kontakt mit einem Anwalt/Notar aufgrund von diversen anderen Fragen und dieser hat mich darueber informiert, dass ich ein derartiges Gutachten benötige. Schwarzer Kater hat das ganz richtig erklärt.

    Kein leichter Entschluss, aber was getan werden muss, muss getan werden.

    Alles Liebe fuer euch <3

    Liebe Gruesse

    Weit Weg

  • Somit steht für uns ein solcher Verkauf wahrscheinlich demnächst auch noch an, was eine weitere emotionale Belastung darstellt (von anderen Problemen ganz zu schweigen), denn das Haus steht quasi in unserem Garten

    Es kann auch eine Grundschuld auf die Immobilie eingetragen werden. Da sollte man abwarten, bis das eigene Geld weg ist und über das Gericht eine Erlaubnis einholen.


    Und dann die Immobilie soweit herrichten, dass man dort einziehen kann. Gegebenenfalls die Miete mit den Moderisierungen verrechnen. Das Haus einfach so ungenutzt leerstehen lassen ist sicher auch nicht im Sinne Deiner Mutter.

    Ich kenne das nur aus dem Nießbrauchsrecht, da kann man eine Zwangsverwaltung einrichten (Die Du übernehmen kannst.)

    Du bist doch die Verwalterin des Vermögens Deiner Mutter? Dann kannst Du meiner Ansicht nach auch die Immobilie Deiner Mutter vermieten (Vielleicht bist Du sogar dazu verpflichtet?!) Wenn dadurch Moderisierungen und Reparaturen anstehen, müssen die gemacht werden.



    Kompetente Anwaltliche Hilfe wäre hier geboten, damit Euch das nicht auf die Füße fällt.

  • Hallöchen Valentina61, danke.

    Wir haben uns natürlich ausführlich anwaltlich beraten lassen und es konnten einige Optionen aufgezeigt werden, die aber allesamt nicht infrage kamen, weil diese Optionen mit nicht von meiner Tochter und uns tragbaren Risiken behaftet und außerdem kostenintensiv waren. Inzwischen ist meine Tochter sowieso beruflich bedingt an einen schönen Ort gezogen und kommt nicht mehr zurück.


    Auf die Füße kann es uns auch nicht fallen, weil ich ja die gesetzliche Betreuerin meiner Mutter bin. Deshalb fordert das Gericht alljährlich lückenlose Aufstellungen für meine Mutter - da muss jede Stecknadel abgerechnet werden :-). Das Gericht beobachtet sehr genau, was wir mit ihrem Vermögen tun. Sie prüfen auch gern selbst mal nach.

    Noch ist meine Mutter die Besitzerin ihres Hauses und noch reichen ihre Ersparnisse, um die Pflege für sie zu bezahlen. Sollten diese aufgebraucht sein (das dauert aber noch eine Weile, denn meine Mutter war seeeehr sparsam), muss man das Haus vermieten/verkaufen etc. Das Problem ist, dass das Haus im jetzigen Zustand gar nicht vermietbar ist, weil komplett die Wasserrohre getauscht werden müssten sowie die alte Heizung auch nur noch auf Sparflamme funktioniert. Da wir das Haus im Garten stehen haben, sind darin halt immer noch die Dinge meiner Mutter und wir betreuen Grundstück und Haus mit, solange es unsere Kraft zulässt.

    In unserem Fall haben wir also aufmerksame staatliche Aufsicht, die uns sofort auf irgendein Fehlverhalten hinweisen würde - da bin ich sicher.

  • Hallöchen Valentina61, danke.

    Wir haben uns natürlich ausführlich anwaltlich beraten lassen und es konnten einige Optionen aufgezeigt werden, die aber allesamt nicht infrage kamen, weil diese Optionen mit nicht von meiner Tochter und uns tragbaren Risiken behaftet und außerdem kostenintensiv waren.

    Dann bleibt noch das Problem mit fremden Leuten im Garten.


    Das ist sicher emotional ziemlich aufrebend.

    Noch ist meine Mutter die Besitzerin ihres Hauses und noch reichen ihre Ersparnisse, um die Pflege für sie zu bezahlen. Sollten diese aufgebraucht sein (das dauert aber noch eine Weile, denn meine Mutter war seeeehr sparsam), muss man das Haus vermieten/verkaufen etc.

    Durch eine Vermietung würde das Geld halt noch länger reichen.


    Das Problem ist, dass das Haus im jetzigen Zustand gar nicht vermietbar ist, weil komplett die Wasserrohre getauscht werden müssten sowie die alte Heizung auch nur noch auf Sparflamme funktioniert.

    Dieses Problem bleibt auch bestehen, wenn das Geld weg ist und das "Amt" an das Vermögen geht. Das Sozialamt zahlt die Renovierung auch nicht aus dem Staatssäckl, sondern läßt - im Falle einer Vermietung - eine Grundschuld eintragen.


    Dann habt ihr nach dem Tod der Mutter das Problem immer noch.


    Würde mich interessieren wie es weitergeht.

  • Dann habt ihr nach dem Tod der Mutter das Problem immer noch.


    Würde mich interessieren wie es weitergeht.

    Wir sind nicht mehr jung ... und werden dann wegziehen. Es geht immer irgendwie weiter ... die Optionen stehen schon parat, das Geld meiner Mutter und unseres reichen noch ein bisschen ... und das Hausthema ist irgendwie unser kleinstes Problem momentan. ;)

    Liebe Grüße

  • Hallo, ist denn das Grundstück mit den beiden Häusern beim Bau des neueren Hauses rechtlich einwandfrei geteilt worden? Das wird bei Bauprojekten auf Familiengrundstücken häufig unterlassen. Wenn nicht, solltet Ihr m. E. zumindest das angehen.
    Dann könntet Ihr später das Grundstück mit dem baufälligen Haus "auf Abbruch" verkaufen und Euer eigenes wäre davon nicht betroffen.

    Jetzt habe Ihr keinen Zeitdruck, die Teilung Stück für Stück zu schultern. Später kann das anders sein.

    Ihr solltet das Projekt nicht Eurer Tochter hinterlassen, wenn Ihr noch selbst in der Lage seid, die Situation für sie zu vereinfachen.

    Alles Gute!

  • Ihr solltet das Projekt nicht Eurer Tochter hinterlassen, wenn Ihr noch selbst in der Lage seid, die Situation für sie zu vereinfachen.

    Rechtlich ist alles für den Fall unseres Ablebens schon abgesichert ... nach bestem Wissen und Gewissen. (Auch sind die Grundstücke schon getrennt.) In meinem ersten Beitrag zum Thema ging es mir vor allem um die emotionalen Belastungen, die mit solch einer endgültigen Hausräumung verbunden sind. Das geht bestimmt fast allen so. Liebe Grüße

  • Wir haben damals, nicht wissend das es so ist, ein Haus gekauft, dessen Eigentümer unter amtlicher Betreuung stand. Nie wieder. Es muss alles über die Ämter, Gerichte, etc. laufen. Wir sind dann in eine unfertige Baustelle gezogen, da sich alles ewig hingezogen hat. Das Gericht musste nämlich erst nochmal feststellen, dass die Immobilie nicht unter Wert abgegeben wurde. Bis die amtliche Zustellung dieses Bescheids kam, war unser Mietvertrag fast abgelaufen. Deshalb - da immer sehr gut rückversichern.

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