Zustand nach Sturz

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  • Sehr geehrte Damen,


    meine Frage hat nun weniger mit Demenz zu tun, aber ich versuche es trotzdem. Meine 76 jährige Tante ist am vergangenen Freitag gestürzt und befindet sich jetzt mit einem komplizierten Armbruch im Krankenhaus. Der Aufenthalt dort beträgt vermutlich 10 Tage. Sie war bisher immer selbstständig und hat sich alleine versorgt. Sogar ihr Insulin hat sie sich selbst gespritzt. Sie ist alleinstehend und hat außer mir keine Verwandten. Sie hat keinen Pflegegrad. Ich bin in Vollzeit berufstätig und habe Familie. Maximal jeden zweiten Tag könnte ich nach der Arbeit bei ihr vorbeikommen und nach ihr sehen. Die schweren Einkäufe könnte mein Mann mit dem Auto erledigen, aber erst am Wochenende. Auch an einen fahrbaren Mittagstisch haben wir schon gedacht. Wer aber könnte ihr bei der Körperpflege und bei der Hauswirtschaft helfen? Auch das Insulinspritzen wird sie wohl kaum alleine schaffen. Ich bedanke mich schon im Vorfeld für jeden Tipp.


    Viele Grüße von Tamme

  • Ich würde mal beim Hausarzt oder einem Pflegedienst nachfragen. Insulinspritzen geht auf jeden Fall über ein ärztliches Rezept, das werden sie kennen. Wenn Ihre Tante im Krankenhaus ist, kann man dort bestimmt beim "sozialen Dienst" nachfragen, so bald wie möglich, wenn sie noch dort ist. Die kennen sich am besten mit den gesetzlichen Regelungen aus, was man wofür braucht etc.

    Hatte selbst vor einiger Zeit einen Unfall mit Brüchen, daher weiß ich es auch.

    Viel Erfolg und liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend Tamme,


    vermutlich greifen bei Ihrer Tante die Rechtsgrundlagen nach dem § 37, Häusliche Krankenpflege (die im Einzelfall erforderliche Grund-, Behandlungs- und Unterstützungspflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung) nach dem SGB V. Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen. Eine Verlängerung ist nur nach Bestätigung des Medizinischen Dienstes möglich.


    Keine Bestätigung durch den Medizinischen Dienst für eine Ergänzung oder Verlängerung der Häuslichen Krankenpflege wäre nötig, wenn die Krankenkasse Ihrer Tante die sogenannten Satzungsleistungen nach § 37 Abs. 2 Satz 4 SGB V anbietet. Das bedeutet, dass zusätzlich zur Behandlungspflege (medizinische Leistungen wie Insulin spritzen) Kosten für die Grundpflege und und die hauswirtschaftliche Versorgung übernommen werden können. Inhalte und Dauer dieser Satzungsleistung fallen je nach Krankenkasse unterschiedlich aus und nicht jede Kasse bietet diese Satzungsleistung auch an. Darum ist ein gezieltes Nachfragen bei der Krankenkasse wichtig.


    Für eine Bewilligung darf kein Pflegegrad 2,3,4 oder 5 vorliegen. Die Patienten müssen parallel eine Behandlungspflege erhalten und es dürfen keine weiteren Personen im gleichen Haushalt leben, die die Grundpflege oder die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen könnten.


    Die Satzungsleistungen können über das Entlassungsmanagement des Krankenhauses oder über den Vertragsarzt (Hausarzt) verordnet werden.


    Ich wünsche Ihnen und Ihrer Tante alles Gute.


    Mit freundlichen Grüßen

    R. Gascho

  • Wir hatten in der Familie eine ähnliche Situation bei meiner Großmutter und haben uns dann für eine Tagesbetreuung entschieden. Das erleichtert zum einen mir und meinem Mann den Alltag und wir wissen, dass sie wirklich in guten Händen ist und hervorragend versorgt wird.

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