Hallo,
in der Demenz-WG besteht neben dem Mietvertrag
- ein Dienstleistungsvertrag mit einem Sozialdienst für die Alltagsbegleitung und Hauswirtschaft und
- ein Pflegevertrag mit dem gleichen Sozialdienst für die häusliche Krankenpflege.
Die Pflegeversicherung vergütet an den Dienstleistungsvertrag gar nichts ("Privatleistungen werden nicht vergütet"), ist das in Ordnung?
An den Pflegevertrag vergütet sie Erstattungsleistungen von aktuell €120. Müsste die Pflegeversicherung hier nicht Kombinationsleistungen vergüten, d.h. auf den dem Pflegegrad 3 entsprechenden Höchstbetrag aufstocken?
Freundliche Grüsse