Entlastungsleistungen

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  • Sehr geehrte Damen,


    nächste Woche absolviere ich einen Kurs zur Nachbarschaftshelferin. Meine Nachbarin hat den Pflegegrad 1 bekommen und ich möchte sie für den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich dann regelmäßig unterstützen. Muss ich dieses Geld wirklich versteuern? Ich bin noch berufstätig.


    Danke Regina

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Regina,


    als Steuerpflichtige nach dem Einkommenssteuergesetz sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Einnahmen in voller Höhe bei ihrem zuständigen Finanzamt anzugeben. Hierzu gehören auch Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten wie die der Nachbarschaftshilfe.


    Jedoch kann diese Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes, der sogenannten Übungsleiterpauschale steuerfrei sein. Der Höchstbetrag der (aller) Aufwandsentschädigungen darf 3000 € im Jahr nicht überschreiten.


    Bei Fragen zur Erfassung der Aufwandsentschädigung im Rahmen der Einkommensteuererklärung wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.


    Mit freundlichen Grüßen

    R. Gascho

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