Tarifvertrag/ Betreuungspauschale in Demenz WG wird 100% erhöht

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  • Hallo,


    Meine Mutter lebt seit 4 Jahre in einer Demenz WG nach einer langen Odyssee mit Heim und Rauswurf aus dem Pflegeheim weil die mit ihrer Demenz nicht zurecht kamen. Die Demenz WG ist jetzt nicht perfekt dass der Betreiber ständig unter Personalmangel klagt und dann gibt es sehr oft nur unqualifizierte Kräfte die da arbeiten, Schulabgänger, usw. Aber dadurch dass ich noch eine zusätzliche private Kraft Uber 450€ engagiert habe, fühle ich das meine Mutter gut versorgt ist und eine Ansprache hat auf ihre Muttersprache. Das war nämlich das grösste Problem. Jetzt hat der Betreiber der WG die Betreuungspauschale mal eben um knapp 80%-96% erhöht , von 1392€ auf 2500-2750€( der Betreiber ist sich noch nicht schlüssig) mit der Begründung dass ab 1.09 er in einem Tarifvertrag wechseln muss. Die Finanzierung der deutlich gestiegenen Lohnkosten findet einerseits über höhere Punktwerte der Pflegekassen statt, andererseits über eine deutliche Erhöhung der Pauschalen für Bewohner von Heimen und Pflegewohngemeinschaften durch den Sozialhilfeträger.

    Jetzt kommen er seiner Pflicht nach, Uns darüber zu informieren, dass es seine gesetzliche und vertragliche Pflicht ist, diesen Betrag auch Privatzahlern bei gleicher Leistung in Rechnung zu stellen.


    Stimmt das? Ist das so zulässig? Ich habe die Tage auch mit der Pflegekasse meine Mutter telefoniert und ich verstehe nicht, warum die Kasse diesen immens hohen zusätzlichen betrag nicht bezuschusst. Im Heim könnte meine Mama 70% Zuschuss erhalten weil sie schon mehr als 3 Jahre da wohnt. Die Pflegekasse sagt die Demenz WG ist keine voll stationäre Einrichtung. Aber meine Mutter die ja vorher im Heim war, kommt in der Demenz WG besser zurecht und die ist auch 24std überwacht, mit Nachtwache usw. Die Oma von mein Mann ist seit einem Jahr in einem Pflegeheim und ich sehe da keinen Unterschied im tages Ablauf usw. Jetzt bezahlt die Oma inzwischen weniger Geld, als meine Mutter, die nicht mal ein Zimmer mit eigenem Klo hat. Früher war es so, dass die Demenz WG günstiger als pflegeheim war, jetzt ist es umgekehrt… beide haben Pflegegrad 4, aber mit diesem Zuschuss das nur für Heime gilt , wird die Diskrepanz immer größer? Warum werden Bewohner von Demenz WGs benachteiligt?


    Wo soll das ganze Führen? Entweder hat man so viel Geld das es egal ist, oder man ist Sozialfall und dann ist es einem auch egal ob der Beitrag sich fast um 96% erhöht, da der Staat alles übernimmt.


    Und die höheren Betriebskosten sind bis jetzt noch nicht geltend gemacht worden, was bestimmt noch kommen wird…

    Einmal editiert, zuletzt von sporty ()

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    das Gesetzt ist noch relativ neu, aber seit dem 1. September 2022 müssen bundesweit, alle Pflege- und Betreuungskräfte an einen Durchschnittstarifwert angelehnt bezahlt werden, auch wenn sie bei Einrichtungen und Diensten arbeiten, die keinen Tarifvertrag abgeschlossen haben. Das bestimmt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG).


    Somit ist die Preiserhöhung zulässig.


    Was verstehen Sie unter Betreuungspauschale? Die Leistungskomlexe der Pflegeversicherung? Ab dem Pflegegrad 4 gibt es einen täglichen Pauschalbetrag für Wohngemeinschaften, die der Pflegedienst abrechnen kann. Dieser Betrag ist in den einzelnen Bundesländern verschieden hoch und steht z.B. hier in Berlin noch nicht fest.


    Sprechen Sie auch mit einer Beratungsstelle vor Ort über diese Angelegenheit.


    Mit freundlichen Grüßen

    R. Gascho

  • Ich hatte letzte Woche mit der Pflegeversicherung telefoniert, und der Pflegedienst bekommt mit Pflegegrad 4 , Pflegeleistungen im Wert von 1693 € die unter Pflegesachleistungen laufen. Zusätzlich wollte der Pflegedienst noch 1400€ für die Betruungspauschale von dem Bewohner , fur Sachen wie, Wäsche sortieren , Begleitung zum Klo, füttern, Vorlesen, alles Dinge die eigentlich wie in Heim sind und unter Pflege und Betreuung laufen. Und grad dieser Betrag hat sich um 96% erhöht.


    Ich verstehe leider immer noch nicht, warum Demenz WGs nicht als vollstationäre Einrichtungen gelten, obwohl die Bewohner da wie im Heim 24 std bewacht und betreut werden. Würde es als vollstationäre Einrichtung laufen , könnte meine Mutter im Genuss des Zuschusses für den eigenanteil für pflegebedingte Aufwendungen kommen ( in meinen Augen wäre das bei der WG dieser zusätzliche Betruungspauschale), wo ab dem dritten Jahr schon 70% von der Pflegekasse übernommen wird. Ich finde das ganze echt ungerecht, denn meine Mutter fühlt sich in der WG wohl und ich sehe da keinen Unterschied zu einer vollstationäre Einrichtung, nur von Papier her…

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Sporty,

    haben Sie schon die Informationstexte zum Thema Wohnen auf dieser Internetseite entdeckt? Dort sind sehr ausführlich und verständlich die Unterschiede der einzelnen Wohnformen erklärt. Zu finden sind diese Texte auf der Startseite unter "Alltag und Pflege" - Wohnen - andere Wohnformen.


    Mit freundlichem Gruß

    Birgit Spengemann

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