Abrechnung Wegepauschalen in Demenz WG

  • Hallo liebe Gemeinschaft,

    Meine Mutti lebt seit Anfang des Jahres in einer Demenz WG. Damals ging alles knall auf Fall mit dem Einzug und wir waren froh,dass wir eine Unterbringung gefunden haben. Wir sind soweit auch sehr zufrieden mit der Versorgung. Nun bin ich aber in dem Pflegevertrag über Wegepauschalen gestolpert,die mich etwas stutzig machen. Der Pflegedienst,der meine Mutti versorgt, hat seinen Sitz im selben Haus wie die Demenz WG (nur andere Etage) und ist auch der Anbieter der WG. Nun werden täglich mehrmals Wegepauschalen in Rechnung gestellt,obwohl gar keine Anfahrt erfolgt. Es ist ja festes Personal vor Ort. Wird das bei euch auch so gehandhabt? Wir kommen aus Brandenburg, vielleicht kennt ja jemand hiesige Regelungen...


    Viele Grüße

  • Hallo Blume,

    bis sich die Fachleute zu Wort melden, dauert es immer ein bisschen. ;)

    Bis dahin aber schon mal ein Gedanke: Die Aufwände für professionelle Pflege - zu Hause, im Heim oder in der WG ist ein Dornengestrüpp. Ich blicke da auch nicht durch. Ich meine aber, wenn die Gesamtsumme, die du für die Versorgung in der WG tragen musst, in Ordnung ist, und auch in einem guten Verhältnis zur Gesamtleistung steht, dann mach dir keinen Kopf, wie einzelne Teilsummen dabei verbucht werden.
    Liebe Grüße Buchenberg

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    bitte wenden Sie sich in Ihrem Fall an die kostenfreie Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale.Wenn Sie möchten, berichten Sie uns vom Ergebnis. Meiner Meinung nach ist die Wegpauschale unzulässig. Aber schlussendlich sollte das eine Rechtsberatung klären.


    Vielen Dank für Ihr Verständnis.


    Mit freundlichen Grüßen

    R. Gascho


    Pflegerechtsberatung | Verbraucherzentrale Berlin
    Haben Sie Fragen zu Ihren Rechten in ambulanter oder stationärer Pflege? Gerne helfen wir Ihnen in unserer Pflegerechtsberatung. Wir beraten Sie umfassend zu…
    www.verbraucherzentrale-berlin.de

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Sommerblume87,


    Ich habe noch etwas zu Ihrer Anfrage gefunden:

    Dies ist ein Auszug aus der "Vereinbarung zur Vergütung gemäß § 89 SGB XI für

    körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung" aus dem Jahr 2019, den die Pflegedienste mit einem Verbund von Krankenkassen in Brandenburg abschließen.


    "Die Wegepauschale gliedert sich in:

    1. Wegepauschale (84 Punkte). Diese Wegepauschale ist nur dann abrechnungsfähig, wenn der

    Pflegebedürftige in seinem Haushalt ausschließlich Leistungen nach dieser

    Vergütungsvereinbarung erhält. Sie ist nicht abrechnungsfähig, wenn die im Folgenden geregelte Abrechnungsfähigkeit der ermäßigen bzw. hälftigen Wegepauschale greift.


    2. ermäßigte Wegepauschale (40 Punkte). Diese Wegepauschale ist abrechnungsfähig, wenn der Pflegedienst unmittelbar aufeinanderfolgend zwei oder mehr Pflegebedürftige unter einer Adresse versorgt. Dazu gehören neben der gemeinsamen Wohnung insbesondere Einrichtungen des Betreuten Wohnens sowie Wohngemeinschaften. Bei der Ermittlung der Anzahl der Pflegebedürftigen ist unerheblich, von welchem Kostenträger der Pflegebedürftige Leistungen bezieht.


    3. hälftige Wegepauschale, wenn der Pflegebedürftige bei einem zeitgleichen Einsatz auch andere Leistungen vom Pflegedienst erhält (§ 37 SGB V). In diesem Fall ist die jeweils zutreffende Wegepauschale nur hälftig abrechenbar. Die Wegepauschalen betragen dann:

    42 Punkte (Wegepauschale)

    20 Punkte (ermäßigte Wegepauschale)"


    Ich würde Ihnen empfehlen, sich zunächst direkt bei der zuständigen Pflegekasse Ihrer Mutter nach den aktuell gültigen Abrechnungsvereinbarungen zu erkundigen. Eventuell gibt es auch eine Regelung dafür, wenn der Pflegedienst im selben Haus wie die Wohngemeinschaft untergebracht ist. In Berlin zum Beispiel ist die Einsatzpauschale in solchen Fällen nicht abrechnungsfähig.


    Sollte die Abrechnung des Pflegedienstes nicht korrekt sein, sollten Sie sich juristisch dazu beraten lassen, in welchem Umfang die Überzahlten Beträge zurückgefordert werden können.


    Mit freundlichem Gruß


    Birgit Spengemann

  • Die Verwaltung des Pflegedienstes ist hier im selben Haus wie die betreute Demenz-WG untergebracht. Aber was ist mit den Pflegekräften, die im Auftrag dieser Verwaltung von außerhalb kommen? Haben die nicht Anspruch auf Wegegeld?

    Die Abrechnung von Pflegeleistungen ist ein Brombeergestrüpp.

  • Erstmal vielen lieben Dank für die Antworten und die Hinweise : ) Ich werde mich weiter an die Pflegekasse bzw. Verbraucherzentrale wenden. Ja mit der Pflege sind wir zufrieden, aber wir müssen auch schon eine erhebliche Summe zuzahlen...da läppert es sich doch schon mit den Wegepauschalen. Wenn eine Pflegekraft von außerhalb die Demenz WG anfahren würde, könnte ich die Abrechnung ja nachvollziehen...aber so wie ich es in Gesprächen mitbekommen habe, ist in der Demenz WG gesondertes Personal angestellt und die fahren eben nicht draußen rum...

    Ich werde berichten ...


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich habe noch eine kleine Anmerkung zu Buchenberg vom Samstag (12. 11.):


    Der Anfahrtsweg zur Arbeitsstelle (Einsatzzentrale des Pflegedienstes) für die Pflegekräfte fällt meines Erachtens nicht unter die Wege- oder Einsatzpauschale, die vom Pflegedienst abgerechnet wird. Der Weg zur Arbeit ist gemeinhin keine Arbeitszeit.


    Wenn der Pflegedienst eine Dienststelle im Hause der Pflege-Wohngemeinschaft hat, sollte der Dienst von dort aus gestartet werden. Es würde keinen Sinn ergeben, wenn die Pflegekräfte aus einer anderen Sozialstation des Pflegedienstes die Pflege in der Wohngemeinschaft übernehmen würden. Zumal dies dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit widerspräche.


    Mit freundlichem Gruß

    Birgit Spengemann

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