Schwerbehindertenausweis

  • Guten Tag,


    gemeinsam mit einer Sozialstation versorge ich meine Nachbarin. Eine Demenz wurde bestätigt. Ich begleite sie zu Ärzten und gehe mit ihr spazieren. Alleine schafft sie das nicht mehr. Die Orientierung hat in letzter Zeit stark nachgelassen. Wir überlegen einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen um günstiger mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. Meinen Sie, dass sie eine Chance hat? Vielen Dank für Ihre Antwort.


    Freundlich Grüße von Regina

  • Hallo Regina,


    versuchen würde ich es auf jeden Fall. Du brauchst aber meiner Erinnerung nach entsprechende Artzberichte. Dann kommt es noch darauf an was die Ärzte da reinschreiben.

    Hier auf der Seite gibt es noch mehr Infos:


    Wegweiser Demenz - Schwerbehindertenausweis (SGB IX)


    Ich habe für meinen Vater 100% (aufsummiert waren es über 150%). Der Neurologo hatte bewusst in seinem Schreiben das Wort "hilflos" verwendet. Ich meine mich zu erinnern das bereits das mit 100% eingestuft wurde.

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Regina,


    die Diagnose Demenz alleine reicht zwar nicht aus, aber da Sie schon von Orientierungsschwierigkeiten schreiben, hat Ihre Nachbarin vermutlich eine Chance auf das Merkzeichen „G“: für gehbehinderte oder erheblich in der Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr eingeschränkte Menschen. Bedeutet auch: sie können ortsübliche Strecken nicht mehr gehen (z.B. zwei Kilometer in einer halben Stunde), weil es für sie körperlich nicht möglich ist oder sie sich nicht mehr sicher orientieren können.


    Stellen Sie am besten den Antrag mit einem aussagekräftigen Attest vom Hausarzt oder Neurologen. Dazu gibt es auch ein Gerichtsurteil zum Nachlesen unter: Landesgericht Berlin-Brandenburg, Az. L13 SB 10/15.


    Weitere Merkzeichen können in Betracht kommen:


    Bei Merkzeichen „B“ können Begleitpersonen umsonst mitfahren.


    Mit dem Merkzeichen “RF“ müssen weniger Rundfunkgebühren bezahlt werden. Sollte das Ihre Nachbarin bekommen, kann sie verbilligte Tarife bei Telefon- Handyanbietern bekommen.


    Ab einen Grad der Behinderung von 20 hat dies steuerliche Vorteile bei der Lohn- bzw. Einkommenssteuer. Das gleiche gilt für Angehörige, wenn das Merkzeichen „H“ im Ausweis steht.


    Viel Erfolg.


    Mit freundlichen Grüßen

    R. Gascho

  • Hallo Frau Gascho,

    wir hatten schon mehrfach vergeblich beantragt, für den schwer demenzkranken und gehbehinderten Schwiegervater einen Behindertenausweis mit dem Merkzeichen aG zu bekommen (Recht auf Nutzung von öffentlichen Behindertenparkplätzen).

    Ihr Hinweis "Landesgericht Berlin-Brandenburg, Az. L13 SB 10/15." hat bei mir leider keinen Treffer in Google gebracht. Könnten Sie mir noch eine andere/genauere Adresse des Urteils geben?
    Vielen Dank für Ihre Mühe!

    Buchenberg

    Einmal editiert, zuletzt von Buchenberg ()

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