Je nach Verfassung kann der demente und herzkranke Schwiegervater mit seinen 92 Jahren gar nicht laufen oder (mit dem Rollator) 10 Meter zur Toilette oder vielleicht 100 m im Freien. Heute haben wir für ihn den 4. Antrag auf Nutzung der städtischen Behindertenparkplätze gestellt .
Er hat einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal G=Gehbehinderung. Für die Nutzung der Behindertenparkplätze benötigt man aber das Merkmal aG = außergewöhnliche Gehbehinderung.
Durch die Kombination von Demenz und Gehbehinderung können wir den Schwiegervater weder vor einer Arztpraxis absetzen, um dann ohne ihn einen Parkplatz zu suchen – er hat keine Orientierung und bekäme Panik – noch können wir mit ihm zu einen entfernteren Parkplatz fahren und mit ihm zurück zur Arztpraxis laufen, weil er die Strecke nicht schafft.
Unsere ersten drei Anträge wurden vom Landessozialamt abgelehnt. Sie betrachten nur die körperliche Behinderung, nicht die Kombination von körperlicher und geistiger Behinderung. Trotzdem macht es für uns Sinn, einen weiteren Antrag zu stellen, denn während der Bearbeitungszeit, die mehrere Monate dauern kann, haben wir dieselben Rechte wie nach einem positiven Bescheid des Antrags. Die städtische Verkehrsbehörde stellt für diese Zeiten einen befristeten Ausweis zur Nutzung von Behindertenparkplätzen aus.
Grüsse von Buchenberg
Behindertenparkplätze nutzen?
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Trotzdem macht es für uns Sinn, einen weiteren Antrag zu stellen, denn während der Bearbeitungszeit, die mehrere Monate dauern kann, haben wir dieselben Rechte wie nach einem positiven Bescheid des Antrags. Die städtische Verkehrsbehörde stellt für diese Zeiten einen befristeten Ausweis zur Nutzung von Behindertenparkplätzen aus.
Dieser Teil ist für mich hochinteressant, denn meinem Sohn, der durch dialysebedingte Polyneuropathie inzwischen auf Rollstuhl und Rollator (je nach Strecke) angewiesen ist, wurde auch mehrfach das aG verwehrt.
Er lebt zwar jetzt in Österreich bei seiner Schwester, hat sich auch von seinem Auto getrennt, aber dennoch ist das möglicherweise auch für mich noch hilfreich, da ich auf kurzen Strecken wegen einer Wirbelsäulenschädigung auch schon den Rollator benötige (was sich nur dadurch erst später herausgestellt hat, weil das Kinderwagenschieben mir jahrelang den Rollator ersetzt hat).
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Hallo Buchenberg und ecia25,
ich habe für meinen Papa den blauen Parkausweis. Das Merkzeichen aG war bei uns kein Problem und da konnte er tatsächlich noch mit Stock einigermaßen gehen. Ich denke es hängt mit dem Merkzeichen H (Hilflos) zusammen, das wenn ich mich recht erinnere für sich allein bereits 100% Schwerbehinderung bedeutet.
Bei uns war es ein Neurologe (Spezialgebiete Demenz und Gerontopsychatrie) der mir einen entsprechenden Befund geschrieben hat. Dort war dann das "Zauberwort" hilflos aufgeführt und die anderen Merkzeichen folgten (bekommen haben wir unbefristet G aG H RF ).
Der Neurologe sagte damals ich kann Ihnen leider mit der Erkrankung nicht mehr helfen (mehr als die damals bereits verschriebenen Medikamente) aber ihnen die Umstände ein wenig leichter machen.
Vielleicht wäre es einen Versuch wert bei einem Arzt direkt das Problem anzusprechen um einen entsprechend formulierten Befund zu erhalten.
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Hallo Buchenberg und ecia25,
ich habe für meinen Papa den blauen Parkausweis. Das Merkzeichen aG war bei uns kein Problem und da konnte er tatsächlich noch mit Stock einigermaßen gehen. Ich denke es hängt mit dem Merkzeichen H (Hilflos) zusammen, das wenn ich mich recht erinnere für sich allein bereits 100% Schwerbehinderung bedeutet.
Bei uns war es ein Neurologe (Spezialgebiete Demenz und Gerontopsychatrie) der mir einen entsprechenden Befund geschrieben hat. Dort war dann das "Zauberwort" hilflos aufgeführt und die anderen Merkzeichen folgten (bekommen haben wir unbefristet G aG H RF )
Danke für diesen wichtigen Hinweis! Hilflosigkeit trifft ab einem gewissen Stadium auf jeden Demenzkranken zu. Aber für unseren Antrag ist es zu spät. Vielleicht stellen wir noch einen fünften?
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Hallo in die Runde,
nach meiner Erfahrung war das H kein Zauberwort; mein Sohn war schwerstbehindert und konnte in seinen letzten Jahren aufgrund eines schweren Herzfehlers nur noch ganz kurze Strecken gehen. Er hatte 100 % Behinderung und immer das Merkzeichen H (hilflos) und B (ständige Begleitung), das aG hat er jedoch nie bekommen und davon hing (angeblich) der Behinderten Parkausweis ab. Bis heute höre ich die Begründung; aG bekommt nur, wer eine Einschränkung hat, die einer beidseitigen Beinamputation gleichzusetzen ist. Ich habe damals gekämpft, nicht gewonnen und letztlich für jeden Arztbesuch den Rollstuhl ins Auto gewuchtet.
Ja, und das Gleiche mache ich heute, wenn ich mit meiner Mutter zum Arzt fahre wieder.
Aber die Diskussion ist eine gute Anregung: vllt. versuche ich es doch noch mal?
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
never!
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Never, so wie Du es beschreibst kenne ich es auch.
Sogar bei meiner früheren Schwiegermutter war das so, die wirklich ohne Rollstuhl nicht mehr zurecht kam. Da wuchtete auch immer ich den Rollstuhl ins Auto, aus dem Auto. Du kennst das.
Aber einen neuen Versuch im Bedarfsfall ist es wert, vielleicht wachen ja irgendwann die Leute, die die Beschränkungen festsetzen doch auch auf, wenn so oft beantragt und wieder beantragt wird!
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Sehr geehrte Forumnutzer/innen,
meines Wissens ist das Merkzeichen "H" im Schwerbehindertenausweis kein Kriterium, um einen Parkausweis zu erhalten.
Hier finden Sie eine Übersicht der Voraussetzungen und die Unterschiede von blauen und orangefarbenen Parkausweisen:
Sonderparkausweis für schwerbehinderte MenschenUnerlaubtes Parken auf Behindertenparkplätzen kann teuer werden. Wer darf dort parken? Mit welchen Merkzeichen kann man einen Parkausweis beantragen?www.vdk.deWie dem Text des VdK zu entnehmen ist, gibt es in den einzelnen Bundesländern Sonderregelungen, die eventuell Bezüge zu anderen Merkzeichen beinhalten. Es empfiehlt sich daher immer eine Nachfrage oder Beratung dazu.
In Berlin zum Beispiel kann die Person, die ein Merkzeichen "aG" beantragt, für die Dauer der Bearbeitung den Sonderfahrdienst nutzen, der aber nur für Freizeitfahrten genutzt werden darf und nicht für Arztfahrten. Einen Parkausweis bekommt man für Zeit der Bearbeitung nicht.
Mich würde sehr interessieren, Frau oder Herrn Buchenberg, in welchem Bundesland für die Dauer der Antragsbearbeitung ein befristeter Parkausweis bereitgestellt wird. Das ist sicher für die Forumbesucher/innen interessant.
Mit freundlichem Gruß
Birgit Spengemann
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Mich würde sehr interessieren, Frau oder Herrn Buchenberg, in welchem Bundesland für die Dauer der Antragsbearbeitung ein befristeter Parkausweis bereitgestellt wird. Das ist sicher für die Forumbesucher/innen interessant.
Mit freundlichem Gruß
Birgit Spengemann
Hallo Frau Spengemann,
wir leben in H., Niedersachsen. Nach Antragstellung (Vordruck) für das Merkmal aG beim Landessozialamt erhalten wir eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, dass wir ab Antragstellung Rechte haben, die sich aus der Genehmigung des Antrags ergeben werden*. Damit gehen wir zum städt. Straßenverkehrsamt (Abt. Tiefbau) und erhalten dort einen befristeten Sonderausweis zur Nutzung von städtischen Behindertenparkplätzen. Die Befristung beträgt rund 6 Monate. Das bringt uns schon eine erhebliche Erleichterung.
Mit freundlichen Grüßen
Buchenberg
*Zitat: "Der von Ihnen gestellte Antrag wahrt für Sie bereits wichtige soziale Rechte. Sie können diese Eingangsbestätigung daher im Bedarfsfall dem Arbeitsamt, Sozialamt, Rentenversicherungsträger oder Finanzamt vorlegen."
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Hallo Frau oder Herr Buchenberg,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Das ist sicher eine wichtige Information für alle Betroffenen, die in Niedersachsen leben. Da kann man nur hoffen, dass das nicht nur für Ihre Stadt oder Ihren Landkreis zutrifft. Aber daran wird auch deutlich, welche unterschiedlichen Regelungen die einzelnen Bundesländer oder Regionen treffen können. Daher kann ich nur immer wieder darauf hinweisen, wie wichtig die wohnortnahe Beratung ist.
Mit freundlichem Gruß
Birgit Spengemann
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Für uns und unsere Pflegebedürftigten war es hilfreich, während rund eineinhalb Jahren eine Parkberechtigung für Behindertenparkplätze zu haben. Wir haben sie für Arztbesuche und für gemeinsame Spaziergänge im Park nutzen können. Allerdings erfordern die Beschaffung von immer neuen ärztlichen Attesten und für Behördengänge auch zeitlichen Aufwand.
Freundliche Grüße!
Buchenberg -
Der Schwiegervater hat einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmalen "G" und "H". Damit haben wir noch keine Berechtigung einen Behindertenparkplatz zu nutzen.
Mit dem Attest eines Orthopädie-Arztes ("schwere Arthrose in Hüfte und Knie") und mit dem Gutachten über seinen Pflegegrad 5 haben wir einen neuen Antrag für das Merkmal "aG" gestellt ("außergewöhnlich gehbehindert"). Der Antrag läuft. Mit der Antragstellung sind wir zum Verkehrsamt unserer Stadt. Das hat uns nun einen befristeten Parkausweis für Behindertenparkplätze in der Stadt ausgestellt - gültig bis zum 31.7. 2023. -
"... auf den von Ihnen gestellten Antrag .... ergeht folgender Bescheid:
Der Antrag auf Feststellung des Merkzeichens aG wird abgelehnt. ...
Sie erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Feststellung des beantragten Merkzeichens aG."
(mit drei Seiten Rechtsmittelbelehrung und Begründungen). -
Mich packt da immer noch die Wut, nachdem ich es schon vor 40 Jahren bei meiner extrem geheingeschränkten Schwiegermutter mit ausbaden musste, die außer Haus nur noch im Rollstuhl bewegt werden konnte und es seit einigen Jahren regelmäßig bei meinem kranken Sohn miterlebe, der aufgrund seiner Polyneuropathie selbst mit Rollator nur sehr beschränkt gehfähig ist - aber außergewöhnlich wird da immer noch nicht anerkannt!
Alle, die diese Vorgaben dermaßen streng auslegen, sollten mal nur einen Monat selbst unter diesen Einschränkungen leben müssen, damit sie selbst erleben, was für einen erniedrigenden Quatsch sie da regelmäßig feststellen!
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Buchenberg
Hat den Titel des Themas von „Behindertenparklätze nutzen?“ zu „Behindertenparkplätze nutzen?“ geändert. -
Wut habe ich keine, nur Frust. Unser Problem fängt damit an, dass Behindertenparkplätze extrem rar sind. Deshalb sind die Ämter dann streng bei der Vergabe von Rechten. Der Mangel an Parkplätzen ist aber die Folge einer Verkehrspolitik, die den massenhaften Autoverkehr überall an erste Stelle setzt.
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