Gesetzliche Pflegeleistungen sind meist mit dem Pflegegrad verknüpft, der vom Medizinischen Dienst (MD) begutachtet und festgelegt wird. Dessen Kriterien sind scheinbar objektiv, aber bei Demenzpatienten ist der Schweregrad nicht leicht festzustellen, erst recht nicht, wenn – wie bei der Schwiegermutter – Phasen der Verwirrtheit mit klaren Phasen wechseln. Mein Frau und ich haben nun für sie einen Antrag auf Höherstufung von Pflegegrad 3 auf 4 gestellt, den wir im Folgenden vorstellen:
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1. Diagnostik:
a) vaskuläre Demenz (siehe beiliegendes Erstgutachten vom 22.03.2022.
b) Herz- und Kreislaufprobleme (siehe beiliegendes kardiologisches Gutachten vom 23.02.2023)
2. Therapeutik:
a) tägliche Medizinvergabe laut beiliegender Übersicht.
b) Ergotherapie: eine Stunde wöchentlich (Hausbesuch)
c)Krankengymnastik (Sturzprävention) zweimal wöchentlich (Hausbesuch)
d) mobiler Pflegedienst: täglich morgens für Unterstützung bei der Morgentoilette, Frühstück machen und für Medikamentenvergabe.
zwei Mal wöchentlich: persönliche Betreuung, anfallende Hausarbeiten etc.
3) Verschlechterung des Zustands von J.
- Die Demenzsymtome bei J. haben deutlich zugenommen. Fast täglich befindet sich die Patientin in einem Zustand der Verwirrtheit („Was soll ich tun?“, „Was ist heute los?“ „Geht ihr weg?“). Diese Verwirrtheit tritt vor allem morgens auf, dauert aber manchmal bis zum Mittagessen. Am Nachmittag und am Abend scheint sie klarer im Kopf zu sein.
- Häufige Sprachschwierigkeiten. Kann dann keinen ganzen Satz sagen, macht lange Pausen, verwaschene, undeutliche Aussprache.
- Kann sich – mit Anleitung bei der Kleiderauswahl – noch selbst anziehen, aber alle Hausarbeiten wie Putzen, Waschen, Essen zubereiten, Bettwäsche wechseln etc. müssen vom Pflegedienst und von mir und meiner Frau erledigt werden.
- Sie kann keine elektrischen Haushaltsgeräte bedienen (Waschmaschine, Kaffeemaschine etc.)
Beim (Festnetz)Telefon haben wir Display und diverse Knöpfe abgeklebt. Handy kann sie nicht mehr bedienen.
Aus diesen Gründen beantragen wir eine Begutachtung durch den MD mit dem Ziel einer Höherstufung von Pflegegrad 3 auf Pflegegrad 4.
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Wir werden sehen, was daraus wird.
LG Buchenberg