Ihr Lieben,
die Situation mit meiner Mutter wird immer brenzliger. Ich habe jetzt einen Antrag auf Unterbringung beim Amtsgericht gestellt und hoffe, dann einen Platz in einem geschützten Heim zu finden.
Ich habe eine Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung. Nun überlege ich, ob ich für meine Mutter eine Betreuung beantragen soll und die Betreuung an einen vom Amtsgericht bestellten Betreuer abgebe.
Nun haben meine Eltern ein gemeinsames Girokonto, gemeinsame Geldanlagen etc. Wie stelle ich sicher, dass ein externer Betreuer meinem Vater noch genug Geld zum Leben lässt? Oder wäre es besser, wenn ich die Betreuung übernehme?
Oder brauche ich die Betreuung gar nicht, weil ich eine Vorsorgevollmacht habe?
Vielen Dank für Antworten
Simone