Vermögen von Ehegatten bei Betreuung

  • Ihr Lieben,

    die Situation mit meiner Mutter wird immer brenzliger. Ich habe jetzt einen Antrag auf Unterbringung beim Amtsgericht gestellt und hoffe, dann einen Platz in einem geschützten Heim zu finden.

    Ich habe eine Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung. Nun überlege ich, ob ich für meine Mutter eine Betreuung beantragen soll und die Betreuung an einen vom Amtsgericht bestellten Betreuer abgebe.

    Nun haben meine Eltern ein gemeinsames Girokonto, gemeinsame Geldanlagen etc. Wie stelle ich sicher, dass ein externer Betreuer meinem Vater noch genug Geld zum Leben lässt? Oder wäre es besser, wenn ich die Betreuung übernehme?

    Oder brauche ich die Betreuung gar nicht, weil ich eine Vorsorgevollmacht habe?


    Vielen Dank für Antworten

    Simone

  • Hallo Simone! Wenn du eine Vorsorgevollmacht hast, dann brauchst du eigentlich keine Betreuung. Du kannst eigentlich alles selbst machen (Bank usw), musst aber für bestimmte freiheitsentziehende Maßnahmen wie Unterbringung einen Gerichtsbeschluss besorgen (vorher Gutachten usw).


    Betreuung kostet auch was -- gerichtsseitig pro Jahr €10 per €5000 Vermögen (wobei ein Schonbetrag von €25000 unberücksichtigt bleibt), Minimum €200 pro Jahr. Hinzu kommen Auslagen und sonstige Gebühren, sowie Kosten für den Betreuer. Dieser kann natürlich auch bestimmen, dass der Betreute "bespaßt" wird (z.B. Kaffeetrinken oder sogar mal ne Woche Urlaub), was dann auch bezahlt werden muß. Es gibt durchaus auch Horrorgeschichten von Betreuern, die es sich auf Kosten von wohlhabenden Betreuten sehr gemütlich machen. Wenn Vermögen da ist, dann sollte man es sich gut überlegen, ob man einen Betreuer einsetzen lässt; man hat dann als Kind/Ehegatte nichts mehr zu sagen.

  • Hallo OiOcha,

    danke für Deine Erklärung. Genau deswegen hatte ich das bisher nicht in Erwägung gezogen und alles selbst gemacht.

    Nun war meine Mutter letztes Jahr bereits 6 Wochen in der geschlossenen Psychiatrie. Danach wurde sie wieder nach Hause geschickt mit der Maßgabe, eine Tagesklinik zu besuchen. Das hat sie am 1. Tag geschmissen. Jetzt ist sie bei mir, weil sonst mein Vater in Gefahr ist, den sie schon mehrfach bedroht hat.

    Meine Angst ist, dass bei einem erneuten Aufenthalt in der Klinik wieder von mir erwartet wird, dass ich sie zurücknehme. Und das kann ich nicht. Die macht uns alle krank hier.

    Wenn ich nun die Vorsorgevollmacht abgebe, dann kann mich doch keiner dazu zwingen, sie wieder zurückzunehmen, oder?

    Viele Grüße

    Simone

  • Zwingen, sie wieder zurückzunehmen kann man dich sowieso nicht. Mit der Vollmacht kannst du Entscheidungen für sie treffen, aber musst nicht alles selbst machen. Bei meinem Vater mussten wir auch hart bleiben -- haben ihn nach der Psychiatrie nicht zurückgenommen, sondern alles dran gesetzt, ihm ein schönes Heim zu finden. Wobei das natürlich leichter gesagt als getan ist, weil man ein schlechtes Gewissen hat. Drücke dir die Daumen!

  • Ich habe halt so Angst, dass ich nichts rechtzeitig finde, und nach Hause kann sie nicht wegen meines Vaters.

    Danke fürs Daumendrücken

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    Hallo Simone, auch ich wünsche Ihnen viel Erfolg auf der Suche nach einer passenden Einrichtung. Haben Sie Ansprechpartner, die Ihnen dabei helfen können und einen Eindruck zu Einrichtungen weiterleiten können? (Alzheimer Gesellschaften, Seniorenbeiräte, Sozialdienst oder Fallmanger*innen der Pflegekasse/ Stadt?)

    Wenn es einen Betreuungsverein oder eine Betreuungsstelle in Ihrer Umgebung gibt können Sie sich dort auch zu den anderen Fragen beraten lassen und Informationen einzeln

  • Hallo, Ihr Lieben,

    ich habe mittlerweile beim Amtsgericht einen Antrag auf Unterbringung gestellt. Es war auch schon ein Gutachter da. Der hat nach ausführlichem Gespräch mit meiner Mutter gesagt, dass dem Antrag wahrscheinlich nicht stattgegeben wird, weil keine akute Selbstgefährdung besteht und sie halt eben nicht dement ist, sondern "nur" psychotisch und sagt, sie würde freiwillig in die Psychiatrie gehen (was sie aber am nächsten Tag wieder verweigert).

    Nun ist es also so, dass ich meine Mutter hier habe, aber ich sie zu nichts bewegen kann. Heute war z.B. ein Arztbesuch angesagt, aber sie hat sich geweigert mitzukommen. Medikamente werden auch abgelehnt und manchmal genommen, manchmal nicht.

    Ich denke nun doch wieder darüber nach, meine Vollmacht abzugeben und einen gesetzlichen Betreuer anzuregen, einfach, weil ich nicht mehr kann. Meine Frage ist aber: wie stellt der denn sicher, dass meine Mutter z.B. Arzttermine einhält bzw. Medikamente nimmt etc.? Oder ist das nicht sein Job? Hat ein gesetzlicher Betreuer irgendwie andere Mittel zur Verfügung als ich?


    Ich bin für Erfahrungsberichte dankbar.


    Eure Simone

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    Hallo Simone,


    ich bin kein Experte für Betreuungsrecht. Aber so weit meine Einschätzung:
    Da Sie durch die Situation erheblich belastet sind, kann die Anregung der Betreuung ein guter Weg sein.
    Was der gesetzl. bestellte Betreuer tun muss, wird zunächst durch den vom Gericht festzulegenden Aufgabenkreis bestimmt - Gesundheitssorge wäre z.B. einer der hier in Frage käme.
    Was dann darin zu tun ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Der wesentlichste Unterschied zwischen bestalltem Betreuer und Vollmacht ist wohl die gerichtliche Kontrolle.
    Zwang - weil jemand nicht zum Arzt geht oder seine Medikamente nicht nimmt beispielsweise - kann auch der vom Gericht bestellte Betreuer nicht einfach anordnen oder anwenden. Hier finden Sie mehr dazu oder auch hier im Wegweiser.


    Es grüßt Sie

    Jochen Gust

  • Hallo Simone! Tut mir echt leid, von Deiner Situation zu lesen!


    Mein Vater war auch ein hartnäckiger Verweigerer mit einer großartigen Fassade, der von einem regulären Arzt NIEMALS in eine beschützte Station gesteckt worden wäre. Wir haben es nur über einen Trick erreicht -- erstmal in ein normales Krankenhaus, dann in die Gerontopsychiatrie, wo er 3 Monate blieb. Dort wurde auch ein Gutachten von Ärzten geschrieben, die ihn dann wirklich kannten und viel Datenmaterial hatten. Es war 18 Seiten lang für die Unterbringung. Als ich das gelesen habe, dachte ich mir, wie könnte ein niedergelassener Arzt, der ihn nicht kennt, jemals mit gutem Gewissen so ein Gutachten verfassen?! Ich würde mich auch als Angehöriger nicht gut fühlen, wenn irgendein Arzt ein Gutachten zur Unterbringung ausstellt, ohne den Patienten genau zu kennen oder versucht zu haben, den Patienten einzustellen. Insofern wundert es mich nicht, dass der Gutachter sich nach "ausführlichen Gesprächen" mit deiner Mutter nicht festlegen will.


    Ich denke, ein Betreuer wird hier wenig bis nichts helfen, weil der auch keinen Zwang anwenden kann. Ich kann mir sogar vorstellen, dass es schlimmer wird, wenn man selbst nichts mehr zu sagen hat, aber die dementen Eltern doch zu einem kommen. "Mach's mit dem Betreuer aus" würde mein Vater sofort wieder vergessen bzw. gar nicht verstehen.


    Jede Situation ist anders, aber ich denke, der beste Weg für unkooperative Demente ist Austricksen (musst mal zum Kernspin ins Krankenhaus) --> Krankenhaus ist überfordert und schickt den Patienten in die Gerontopsychiatrie --> Aufenthalt, Beobachtung, Einstellung und Gutachten --> Unterbringung (wenn angebracht).


    Ich drücke Dir die Daumen!

  • Hallo Simone,

    Das ist eine unhaltbare Situation und niemand kann von dir verlangen, dabei drauf zu gehen noch bevor deine Mutter irgendwann mal stirbt - das ist ja nicht absehbar.

    Ich hatte die Situation umgekehrt, musste meine Mutter vor meinem Vater schützen, konnte sie aber nicht selbst "übernehmen". Daher meine Anregung einer rechtlichen Betreuung bei Gericht. Sowas dauert ne Zeit, da würde ich schnell aktiv werden.

    Meine Mutter musste dann auch zugeben, ganz offiziell, dass sie meinen Vater nicht mehr versorgen kann und will, es gab auch eine sehr brenzlige Situation, was quasi "geholfen" hat..

    Ich drücke dir wirklich alle Daumen, dass es schnell eine positive Veränderung gibt!!

    LG

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