Im Spiegel (hinter Bezahlschranke) das neue Betreuungsrecht:
darin:
die Aufgaben einer Betreuerin oder Betreuers:
„Das sind zum einen Behördenangelegenheiten, Vermögensverwaltung, Kontoführung, Steuererklärung. Oder ganz einfach Rechnungen zu bezahlen. Wenn das Gericht zustimmt, kann die betreuende Person auch eine Immobilie verkaufen. In welche Bereiche und wie weit die Betreuung eingreift, legt das Betreuungsgericht fest. Oder die betreute Person hat es selbst in einer Verfügung oder Vollmacht festgelegt. Außerdem geht es um Fragen zur Gesundheit, um Therapien, eine Reha oder eine Operation.“
und:
Der Wille des (Demenz)Kranken muss respektiert werden
„Vor allem ist jetzt in Gesetzesform gegossen, was eigentlich selbstverständlich ist – nämlich dass Betreuer die betreuten Personen nach deren Wünschen fragen müssen. Sie sollen die Betreuten in einem selbstbestimmten Leben unterstützen und nicht stellvertretend für sie agieren. Entscheidend ist Wunsch und Wille der betreuten Person. Wenn jemand sich nicht mehr selbst äußern kann, soll der mutmaßliche Wille umgesetzt werden."
zuletzt:
bevorzugt werden Familienangehörige als bevollmächtigte Betreuerinnen. Die können vom Gericht beauftragt werden, können aber (mit einer Vorsorgevollmacht) auch ohne Eingreifen eines Gerichts tätig werden.