Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Vermögen bei Hilfe zur Pflege über das Sozialamt. Werden die Beerdigungskosten für die betreffende Person zum Vermögen mit angerechnet?
Danke.
Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Vermögen bei Hilfe zur Pflege über das Sozialamt. Werden die Beerdigungskosten für die betreffende Person zum Vermögen mit angerechnet?
Danke.
Guten Tag Tanja,
seit dem 01.01.2023 berechnet sich das Schonvermögen bei „Hilfe zur Pflege“ in Berlin wie folgt:
Generell ist vorhandenes Vermögen für die Pflege einzusetzen. Davon
ausgenommen sind grundsätzlich:
▪ selbst genutztes angemessenes Wohneigentum
▪ 10.000,- € sog. kleinerer Barbetrag
▪ plus 10.000,- € für den Ehe- oder Lebenspartner sowie
▪ 500,- € für jede weitere unterhaltsberechtigte Person
▪ bis zu 8.700,- € für nachweislich zweckgebundene Beträge für Bestattung
und Grabpflege (davon 4.200,- € für die Bestattungskosten inklusive
Bestatterleistungen und Friedhofsgebühren, 3.000,- € für die Grabpflege
und 1.500,- Euro für einen Grabstein).
▪ Ein zusätzlicher Betrag von bis zu 25.000,- € für eine angemessene
Lebensführung oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen
Alterssicherung, sofern dieser Betrag ganz oder überwiegend als
Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der
Leistungsberechtigten während des Leistungsbezugs erworben wird (für berufstätige, die Hilfe zur Pflege erhalten).
Auch hier können viele Konstellationen denkbar sein. Sprechen Sie deshalb
unbedingt mit Ihrer/m Sachbearbeiter/in, da auch bei vorhandenem
Vermögen durchaus Ansprüche auf Leistungen durch das Sozialamt
bestehen können.
Mit Ausnahme der Vorgaben für eine angemessene Bestattungsvorsorge gelten die angegebenen Beträge bundesweit. Die konkreten Grenzen der Angemessenheit selbst genutzten Wohnraums sind ebenfalls nicht bundesweit einheitlich festgesetzt worden.
Mit freundlichen Grüßen
R. Gascho
Hallo Frau Gascho,
ich hatte auch beim Sozialamt wegen Unterstützung Hilfe zur Pflege angefragt. Soweit deckt sich die Aussage von dort mit Ihren Vorgaben zum Thema Vermögen. Den zusätzlichen Betrag von 25.000 € hatte man nicht erwähnt. Ist dieser Betrag, bei uns speziell zur Lebensführung (wir sind Rentner) irgendwo verankert? Ich glaube aber diese Regelungen gilt nur für Berufstätige wenn ich Ihren Beitrag richtig deute 🤔
Viele Grüße von mir
Hallo.
Eine Beerdigung zahlen eigentlich die nahen Angehörigen.
Das heisst auch, dass Geld für eine Beerdigung auf dem Girokonto des Heimbewohners nicht geschützt ist.
Es sei denn du machst einen Bestattungsvorsorgevertrag beim Bestatter, wenn du der Betreuer bist.
An dieses Geld kommt keiner ausser dem Bestatter ran, auch nicht das Sozialamt.
Du zahlt das Geld für die geplante Beerdigung auf ein Treuhandkonto ein, und der Bestatter kann im Todesfall darauf zugreifen.
So hat es eine Freundin von mir gemacht.
Guten Morgen Glueck55,
ja, dass ist richtig. Der Freibetrag gilt nur für Berufstätige.
und ja Moskito, auch Sie haben recht. Die Bestattungskosten müssen zweckgebunden nachgewiesen werden.
Alles Gute für Sie Beide.
Mit freundlichen Grüßen
R. Gascho
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