Vermögen bei Hilfe zur Pflege

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  • Guten Tag,


    ich habe eine Frage zum Vermögen bei Hilfe zur Pflege über das Sozialamt. Werden die Beerdigungskosten für die betreffende Person zum Vermögen mit angerechnet?


    Danke.

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Tanja,


    seit dem 01.01.2023 berechnet sich das Schonvermögen bei „Hilfe zur Pflege“ in Berlin wie folgt:


    Generell ist vorhandenes Vermögen für die Pflege einzusetzen. Davon

    ausgenommen sind grundsätzlich:

    ▪ selbst genutztes angemessenes Wohneigentum

    ▪ 10.000,- € sog. kleinerer Barbetrag

    ▪ plus 10.000,- € für den Ehe- oder Lebenspartner sowie

    ▪ 500,- € für jede weitere unterhaltsberechtigte Person

    ▪ bis zu 8.700,- € für nachweislich zweckgebundene Beträge für Bestattung

    und Grabpflege (davon 4.200,- € für die Bestattungskosten inklusive

    Bestatterleistungen und Friedhofsgebühren, 3.000,- € für die Grabpflege

    und 1.500,- Euro für einen Grabstein).

    ▪ Ein zusätzlicher Betrag von bis zu 25.000,- € für eine angemessene

    Lebensführung oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen

    Alterssicherung, sofern dieser Betrag ganz oder überwiegend als

    Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der

    Leistungsberechtigten während des Leistungsbezugs erworben wird (für berufstätige, die Hilfe zur Pflege erhalten).

    Auch hier können viele Konstellationen denkbar sein. Sprechen Sie deshalb

    unbedingt mit Ihrer/m Sachbearbeiter/in, da auch bei vorhandenem

    Vermögen durchaus Ansprüche auf Leistungen durch das Sozialamt

    bestehen können.


    Mit Ausnahme der Vorgaben für eine angemessene Bestattungsvorsorge gelten die angegebenen Beträge bundesweit. Die konkreten Grenzen der Angemessenheit selbst genutzten Wohnraums sind ebenfalls nicht bundesweit einheitlich festgesetzt worden.


    Mit freundlichen Grüßen

    R. Gascho

  • Hallo Frau Gascho,


    ich hatte auch beim Sozialamt wegen Unterstützung Hilfe zur Pflege angefragt. Soweit deckt sich die Aussage von dort mit Ihren Vorgaben zum Thema Vermögen. Den zusätzlichen Betrag von 25.000 € hatte man nicht erwähnt. Ist dieser Betrag, bei uns speziell zur Lebensführung (wir sind Rentner) irgendwo verankert? Ich glaube aber diese Regelungen gilt nur für Berufstätige wenn ich Ihren Beitrag richtig deute 🤔


    Viele Grüße von mir

  • Hallo.

    Eine Beerdigung zahlen eigentlich die nahen Angehörigen.

    Das heisst auch, dass Geld für eine Beerdigung auf dem Girokonto des Heimbewohners nicht geschützt ist.

    Es sei denn du machst einen Bestattungsvorsorgevertrag beim Bestatter, wenn du der Betreuer bist.

    An dieses Geld kommt keiner ausser dem Bestatter ran, auch nicht das Sozialamt.

    Du zahlt das Geld für die geplante Beerdigung auf ein Treuhandkonto ein, und der Bestatter kann im Todesfall darauf zugreifen.

    So hat es eine Freundin von mir gemacht.

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