Fragen zur Verhinderungspflege

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  • Hallo zusammen,


    gerne würde ich bei der Pflegekasse eine stundenweise Verhinderungspflege für meine Frau (Pflegestufe 2) beantragen.

    Ich würde diese Entlastunghilfe, wenn möglich, wöchentlich für cirka 2 bis 3 Stunden in Anspruch nehmen wollen.


    Hierzu habe ich ein paar Fragen:

    1. Wie wird die Auszahlung der Verhinderungspflege abgerechnet? Zahle ich als Auftraggeber die Pflegekraft oder zahlt die Pflegekasse direkt an die Pflegekraft?
    1. Welche Formalitäten müssen eingehalten werden? Welche Nachweise für die Pflegekasse? Belege, Quittungen, etc?
    2. Ist die Höhe des Stundenlohns wichtig?
    3. Kann ich auch verschiedene Personen als Pflegekraft nutzen, z.B. im monatlichen Wechsel?
    4. Ist die Auszahlung des Entgelts der Verhinderungspflege für den Empfänger sozialversicherungsfrei und auch steuerfrei? :/ :?:

    Vielen Dank für Ihre Information!

    :)

  • Hallo Suricata,

    Aus der Erfahrung mit unserer Pflegekasse kann ich sagen:

    Du musst den jeweiligen Betrag verstrecken und von der Vertretung quittieren lassen - mit Datum, Arbeitszeit und Betrag. Wir nutzen dafür ein Blatt für mehrere Einträge. Wir warten mit der Rückerstattung, bis ein höherer Betrag aufgelaufen ist. Maximal können wir einmal jährlich abrechnen.

    Falls dein Pflegedienst die Vertretung stellt, kann der auch direkt mit der Kasse abrechnen.

    Steuerpflichtig u. sozialvers.pflichtig für die Vertretung bist nicht du, sondern deine Vertreterin bzw ihre Firma.

    Der Pflegebedürftige hat für Vertretungspflege ein jährliches Budget. Da es sich dabei um die Beiträge der Versicherten handelt, kann ich mir gut vorstellen, dass du Ärger bekommst, wenn du einen Stundenlohn von 100 Euro von der Kasse rückforderst.


    Deine / Eure Pflegekasse gibt dir telefonisch genauere Auskunft.

    2 Mal editiert, zuletzt von Buchenberg ()

  • Hallo Buchenberg,


    vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Fragen. :thumbup:

    Ihre Tipps helfen mir bei meinen Überlegungen sehr weiter!

    Meine Idee ist, dass ich jemanden aus meinem privaten Umfeld bitten möchte, mich bei der Pflege zu unterstüzten.


    Bei einem Stundenlohn von 18 Euro käme ich bei der Nutzung der Verhinderungspflege von 1612 Euro, plus der 806 Euro der Kurzzeitpflege auf durchschnittlich 2,5 Stunden wöchentlich.

    Das sind dann rund 200 Euro pro Monat.


    Soweit ich verstanden habe, muss diese Vergütung von der Pflegekraft in jedem Fall in der Steuererklärung angegeben werden. Wenn es sich nicht um eine Tätigkeit im Rahmen einer "sittlichen Verpflichtung" handelt, muss diese Aufwandsentschädigung auch versteuert werden. (in der Anlage N - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, im Feld „Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen / Einnahmen“.)

    Daher bin ich am Überlegen ob es nicht sinnvoll wäre, dieses Entgelt im Rahmen eines Minijobs auszuzahlen, da in unserem Fall die "sittliche Verpflichtung" nicht angewandt werden kann, da es sich nur um eine Bekannte und nicht um eine Verwandte handelt.

    Die Beiträge hierzu würde ich aus eigener Tasche bezahlen wollen. Geht das überhaupt? :/ :/


    Hat hiermit jemand bereits Erfahrungen gesammelt? :?:

    Für weitere Tipps und Überlegungen bin ich sehr dankbar!


    Vielen Dank!

    ;)

    • Offizieller Beitrag

    Sehr geehrte/r Suricata,


    Ich möchte gerne die Ausführungen von Buchenberg noch ergänzen.


    zu 1a.: Was die Entlohnung für die Verhinderungspflege betrifft, sind beide von Ihnen genannte Varianten möglich. Sie können den monatlichen Auszahlungsbetrag direkt an die Ersatzpflegekraft überweisen (oder in Bar aushändigen) und dann die Belege für die Anzahl und Dauer der Einsätze bei der Pflegekasse einreichen, damit der Betrag auf Ihr Konto erstattet wird. Normalerweise werden mit dem Bescheid auch gleich die Abrechnungsformulare mitgeschickt.


    Sie können aber auch bereits bei Beantragung der stundenweisen Verhinderungspflege die Bankverbindung der Ersatzpflegeperson angegeben, so dass das Geld direkt an diese überwiesen wird. Nach meiner Erfahrung kann es dabei zu Verzögerungen kommen. Wenn die Ersatzpflegeperson nicht bereit ist, mehrere Wochen auf den Lohn zu warten, wäre die erstgenannte Variante sicherer. Wird die stundenweise Verhinderungspflege von einem Pflegedienst geleistet, kann man mit dem Antrag zusammen eine entsprechende Abtretungserklärung unterschreiben.


    zu 1b.: Auf dem bereits erwähnten Formular für die Abrechnung der Verhinderungspflege werden die Einsätze mit Datum, Beginn und Ende des Einsatzes notiert und von dem oder der Pflegebedürftigen mit Unterschrift bestätigt. Am Anfang des Formulars wird der Zeitraum eingetragen, für den die stundenweise Ersatzpflege abgerechnet werden soll. Übersichtlicher ist es, wenn die Einsätze pro Monat erfasst und bestätigt werden. Es ist aber auch möglich, mehrere Monate auf einem Abrechnungsformular aufzulisten.


    Am Ende des Formulars wird das geforderte Entgelt eingetragen und sowohl von der Ersatzpflegeperson als auch von der oder dem Pflegebedürftigen (oder dem gesetzlichen Vertreter bzw. der gesetzlichen Vertreterin) unterschrieben. Diese Abrechnung kann monatlich erfolgen oder einmal im Jahr (rückwirkend).


    zu 2.: Wenn Sie eine nicht erwerbsmäßig tätige Ersatzpflegeperson, also eine Privatperson, mit der Verhinderungspflege beauftragen, ist die Höhe des Stundenlohns Verhandlungssache. Sie sollten beachten, dass Ihnen ein maximaler Betrag von 2.418 Euro pro Jahr zusteht (1.612 Euro Verhinderungspflege + 50 % des Budgets für Kurzzeitpflege von 806 Euro), also rund 200 Euro pro Monat. Laut einer Umfrage liegen die Stundenlöhne für Verhinderungspflege bei privaten Ersatzpflegepersonen zwischen 12 und 15 Euro. Bei einem Stundenlohn von 15 Euro und dem von Ihnen anvisierten Stundenumfang von 2- 3 Stunden wöchentlich, müsste das zur Verfügung stehende Geld ausreichen. Wenn die Ersatzpflegeperson einen höheren Stundenlohn verlangt, muss die Differenz aus eigener Tasche zugezahlt werden. Entweder zum Ende des Jahres, wenn das Budget aufgebraucht ist oder monatlich, wenn die Rechnung höher als 200 Euro ist.


    zu 3.: Sie können mehrere Personen für die Ersatzpflege einsetzen. Diese sollten Sie bereits bei der Antragstellung angeben, damit die Pflegekasse dies bei der Abrechnung zuordnen kann.


    zu 4.: Das Entgelt aus der Verhinderungspflege gilt als Einkommen für die Ersatzpflegeperson und muss entsprechend versteuert werden. Die Ersatzpflegeperson ist dafür verantwortlich, dies dem Finanzamt mitzuteilen.


    Ein Hinweis noch: Bei der Inanspruchnahme von stundenweiser Verhinderungspflege wird das monatliche Pflegegeld nicht gekürzt, anders als bei einer Verhinderungspflege für einen längeren zusammenhängenden Zeitraum.



    Mit freundlichem Gruß


    Birgit Spengemann

    • Offizieller Beitrag

    Sehr geehrte/r Suricata,

    hier noch eine Ergänzung zum Thema Minijob bei Verhinderungspflege:


    Minijob und Verhinderungspflege: Worauf Sie achten sollten
    Wer die Verhinderungspflege eines Angehörigen privat organisiert, muss die Pflegekraft meist bei der Minijob-Zentrale anmelden. Dabei ist einiges zu beachten.
    www.vdk.de


    Vielleicht dient diese Info-Seite Ihrer Entscheidungsfindung.


    Mit freundlichem Gruß


    Birgit Spengemann

  • Sehr geehrte Frau Spengemann,


    vielen Dank für die umfangreiche Beantwortung meiner Fragen und dem Einstellen des Links zur VDK-Seite! Ihre hilfreichen Informationen erlauben mir jetzt mehr Durchblick. Prima, dass man bei Bedarf mehrere Ersatzpflegepersonen einsetzen könnte!


    Habe ich das richtig verstanden, dass das Entgelt der Verhinderungspflege generell sozialversicherungsfrei ist, da es im Rahmen der Grenze der Verhinderungspflege gezahlt wird?

    Und wenn ich in Zukunft noch mehr Ersatzpflegepersonen benötigen sollte, sind diese ebenfalls bis zur Höhe des gezahlten Pflegeentgelts sozialversicherungsfrei - stimmt das so?


    Was die Steuer betrifft, vielleicht hat ja jemand hier im Forum hierzu bereits Erfahrunge gesammelt

    Ansonsten wäre jetzt mein Plan, dass wir es im ersten Jahr darauf ankommen lassen, was steuerlich nach der Abgabe der Einkommenssteuererklärung der Pflegeperson rauskommt. Die Pflegeperson würde ich natürlich im Voraus auf diesen Unsicherheitsfaktor hinweisen.

    Vielen Dank nochmal für alle Infos und Mitdenken:!: :thumbup:

    Liebe Grüße :)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Suricata,


    die Sozialversicherungspflicht, also Beitragszahlungspflicht für die Rentenversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung, besteht nur bei entsprechenden Arbeitsverhältnissen. Meines Wissens gilt dies ab einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden. Bei der Verhinderungspflege ist es nicht erforderlich, einen Arbeitsvertrag abzuschließen.


    In der Regel unterscheidet man zwischen professionellen Anbietern, wie Pflegediensten oder selbständigen Kleinstunternehmern mit angemeldetem Gewerbe (Einzelpersonen, die eine oder mehrere pflegebedürftige Menschen im Rahmen der Verhinderungspflege betreuen) und Privatpersonen, die mit einem geringen Stundenaufwand die Ersatzpflege übernehmen.


    Wird eine Ersatzpflegeperson bei der Minijob-Zentrale angemeldet, zahlt der Arbeitgeber eine Pauschale für Steuern und Sozialversicherung. Der Arbeitnehmer muss sich dann nicht mehr darum kümmern.


    Wie hoch die steuerliche Belastung durch die Einnahmen aus der Verhinderungspflege ist, hängt von den individuellen Lebensverhältnissen und den Lebensumständen ab. Darüber kann ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein Auskunft geben.



    Mit freundlichem Gruß


    Birgit Spengemann

  • Vielen Dank Frau Spengemann für Ihre Unterstützung und kompetente Beratung, die ich sehr zu schätzen weiß! Sie haben mir bei meinen Fragen sehr weitergeholfen! Danke!


    Alles Gute Ihnen!

    Suricata

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