Kostensteigerung

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  • Hallo ,

    Momentan bewegt mich eine gewisse finanzielle Sorge: vom Pflegeheim meiner Mutter gab es eine Benachrichtigung, dass die Zuzahlung sich stark erhöhen wird, in Zahlen ausgedrückt werden es 1000(!) Euro mehr ab Oktober.. ich bin natürlich sehr dafür, dass Pfleger ein angemessenes Gehalt bekommen und weiß um die gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten, aber das ist schon sehr krass.

    Die Leistungen der Pflegekasse werden vermutlich nicht ansatzweise so steigen. Weiß da jemand was zu?

    Mir ist nach dem Brief echt übel geworden, meine Eltern haben leider nie ihr Haus übertragen, sodass es eben noch im Besitz meiner Mutter ist..

    Nachdem das Haus drei leer stand, bewohnt es meine Schwester als potentielle Erbin seit kurzem.

    Ist eine solch krasse Erhöhung überhaupt rechtens? Hier in NRW sind eh mit die höchsten Kosten.

    Freundliche Grüße

  • Nachdem das Haus drei leer stand, bewohnt es meine Schwester als potentielle Erbin seit kurzem.

    Ist eine solch krasse Erhöhung überhaupt rechtens? Hier in NRW sind eh mit die höchsten Kosten.

    Liebe Rose, bei uns ist es so ähnlich ... die Kosten erhöhen sich ins Unermessliche und wir rechnen bereits, wie viele Jahre das Ersparte ggf. noch reicht. Aber vorläufig erhöhen sich die ganzen Beträge bei uns erst einmal um 500 Euro - das geht aber noch weiter.


    Besonders geht es mir hier ums Haus. Auch wir haben das Haus meiner Mutter noch nicht verkauft, denn bisher mussten wir das nicht. Ich wäre die einzige potentielle Erbin. Wir hatten die Idee, dass meine Tochter da einzieht (war früher immer der ausgesprochene Wunsch meiner Mutter, dass die Enkeltochter mal dort wohnt) und haben uns rechtlich erkundigt. Fazit So einfach geht das nicht, denn das Vermögen meiner Mutter muss auch für sie / ihre Pflege eingesetzt werden (bei mir kontrolliert es zudem das Gericht). Ich dürfte das Haus an meine Tochter vermieten - dann müsste sie aber eine Miete zahlen. Zusätzlich wäre an dem Haus aber viel zu machen und zwar Grundlegendes ... all das beißt sich miteinander (wie man so schön sagt) und so steht das Haus im renovierungsbedürftigen Zustand leer. Vielleicht müssen wir es bald verkaufen, wenn die Kosten noch höher steigen ... das wäre auch für uns nicht schön, weil wir eng daneben wohnen.


    Wir haben dafür rechtliche Beratung in Anspruch genommen (Erbrecht) und aufgrund dessen Abstand von unserer Idee genommen. Wie ist das bei euch gelaufen? Ich finde das auch für unseren Fall sehr interessant. Liebe Grüße

  • Wir haben dafür rechtliche Beratung in Anspruch genommen (Erbrecht) und aufgrund dessen Abstand von unserer Idee genommen. Wie ist das bei euch gelaufen? Ich finde das auch für unseren Fall sehr interessant. Liebe Grüße

    Hallo,
    das Wohnhaus der Schwiegereltern haben sie schon vor mehr als zehn Jahren an ihre beiden Töchter verschenkt. Das ist inzwischen aus dem Vermögen raus, auf das ein Pflegeheim zurückgreifen kann. Sie haben aber noch relativ hohe Rücklagen von dem Verkauf ihres Mietshauses. Dort hatten alle bis auf einen Mieter ihre bisher bewohnten Wohnungen als Eigentumswohnung gekauft. Das Mietshaus wurde verkauft, als die Schwiegereltern die Hausverwaltung nicht mehr stemmen konnten.
    Meine Frau hat ausgerechnet, dass die Rente der Eltern plus ihre Rücklagen für acht Jahre im Pflegeheim reichen werden.

    Liebe Grüße

  • Meine Frau hat ausgerechnet, dass die Rente der Eltern plus ihre Rücklagen für acht Jahre im Pflegeheim reichen werden.

    Hallo Buchenberg, so ähnlich ist es bei uns auch. Aber die Kosten werden weiter steigen. Das Haus (gehört meiner Mutter) wird bald nichts mehr wert sein, wenn die teuren Anforderungen an Energieeffizienz nicht erfüllt werden. Die Zukunft ist ungewiss, aber nicht rosig.

  • Bei meiner Mutter werden die Ersparnisse noch für ca.2 Jahre reichen, vier Jahre sind ja schon um mit hoher Zuzahlung..

    Ich habe als Bevollmächtigte meiner Mutter einen Mietvertrag mit meiner Schwester abgeschlossen, sie hat sich rechtlich beraten lassen, ich denke, das sollte OK sein und das Haus zu bewohnen ist sicher besser, es wurde auch renoviert auf Kosten meiner Schwester. Das sollte relativ "wasserdicht" sein, nur wenn es wirklich Sozialhilfe bräuchte, werden wir es nicht mal beleihen dürfen, was nicht wirklich MEINE Sorge sein muss - blöd und ungewiss ist es trotzdem. (Ein bisschen fuchst mich auch, dass ich nun seit einigen Jahren die Nerven für die Betreuung lasse und meine Schwester die Erbin ist)

  • Ich habe als Bevollmächtigte meiner Mutter einen Mietvertrag mit meiner Schwester abgeschlossen, sie hat sich rechtlich beraten lassen, ich denke, das sollte OK sein und das Haus zu bewohnen ist sicher besser, es wurde auch renoviert auf Kosten meiner Schwester. Das sollte relativ "wasserdicht" sein, nur wenn es wirklich Sozialhilfe bräuchte, werden wir es nicht mal beleihen dürfen, was nicht wirklich MEINE Sorge sein muss - blöd und ungewiss ist es trotzdem. (Ein bisschen fuchst mich auch, dass ich nun seit einigen Jahren die Nerven für die Betreuung lasse und meine Schwester die Erbin ist)

    Liebe Rose, das liest sich rechtlich wirklich wasserdicht. Genauso wäre es in unserem Fall auch gekommen - darauf haben wir (bzw. meine Tochter) lieber verzichtet.


    Die Sache mit den Nerven kann ich dir gut nachfühlen. Es geht mir genauso. Am besten gar nicht drüber nachdenken ...

    • Offizieller Beitrag

    Sehr geehrte Rose,


    laut § 9 des Gesetzes zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz - WBVG) kann der Betreiber eines Pflegeheimes die Entgelte einseitig erhöhen, wenn sich die Betriebskosten erhöht haben. Dabei müssen bestimmte Abläufe eingehalten werden. Außerdem muss die Erhöhung angemessen sein und der Bewohner bzw. die gesetzlichen Vertreter müssen Gelegenheit bekommen, die Berechnungsunterlagen einzusehen und zu prüfen.


    Hier ein Link zur Internetseite der „Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA-Pflegeschutzbund)“. Dort wird sehr ausführlich erklärt, welche Schritte vom Heimbetreiber eingehalten werden müssen und welche Schritte Sie gegebenenfalls dagegen unternehmen können. Am Ende der Seite gibt es die Möglichkeit, eine kostenlose Ersteinschätzung einzuholen, ob die Erhöhung in diesem Umfang gerechtfertigt ist.


    https://www.biva.de/pflege-im-…rhoehung-in-pflegeheimen/


    Sollte es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erhöhten Forderung geben, wäre eine Beratung und eventuell Unterstützung durch einen Fachanwalt sinnvoll.


    Die Zuschüsse der Pflegeversicherung werden übrigens ab 2024 um 5 % erhöht. Das gleicht die enorme Kostensteigerung aber leider nicht aus, wie Sie schon bemerkten.


    Mit freundlichem Gruß

    Birgit Spengemann

  • also ich fürchte, dass bislang mit der Ankündigung alles i.O.ist, es war vom Zeitpunkt rechtzeitig und es gab den Hinweis, dass die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind und es nach Abschluss die Erhöhung zum 1.10. d.J. kommt. Vllt wird es also nochmal runtergehandelt.

    unter folgendem Link der seriösen Website "Finanztip" fand ich es auch hilfreich dargestellt:

    Zuzahlung fürs Pflegeheim steigt: Widerspruch ist möglich


    LG Rose

  • Liebe Rose60 -


    das ist wirklich ein Hammer. Ich kann gut verstehen, dass Dich das umtreibt. Meine Eltern hatten kein Haus, aber mein Dad hat eine wirklich gute Rente erhalten - der Anteil meiner Mutter ist da nicht zu verachten, plus sie haben vorgesorgt. Nach momentanen Kosten reicht es für knapp fünf Jahre, dann muss ich zuzahlen. Ich schiebe den Gedanken ein wenig weg - in fünf Jahren wäre meine Mutter 89. Und leider geht es ja rapide mit ihr bergab. Alles, alles Gute!

  • Nach momentanen Kosten reicht es für knapp fünf Jahre, dann muss ich zuzahlen.

    Angehörige müssen nur dann zuzahlen, wenn sie über ein hohes Jahreseinkommen verfügen. Falls das Einkommen unter dieser Grenze liegt, fallen die Zuzahlungskosten auf die Allgemeinheit/auf das Sozialamt.

    Einmal editiert, zuletzt von Buchenberg ()

  • Die Grenze liegt bei 100.000/Jahr für erwachsene Kinder seit ein paar Jahren. Das ist zum Glück deutlich höher als die Zeit davor und sonst greift, wie Buchenberg schreibt, das Sozialamt.

  • Wegen dieser ganzen Heimkosten, bin ich ja so entsetzt, dass der Betreuer meiner Mutter die Wohnung nicht kündigt.

    Wer nicht über 100000 Euro im Jahr verdient, zahlt nicht für seine Angehörigen im Heim, wenn das Vermögen (bis auf 10000 Euro Schonvermögen) aufgebraucht ist.

    Wenn das bei und der Fall wird, und meine Mutter verstirbt, schlage ich das Erbe auch aus.

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