Verhinderungspflege stundenweise

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  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    Ich würde gerne wissen, ob rückwirkend Verhinderungspflege über einen festen Zeitraum vom zbsp. 16.07.22-15.08.22 stundenweise abgerechnet werden kann. Dabei ist anzumerken, dass, die Ersatzpflegeperson zwar nicht jeden Tag gekommen ist, sondern auch mal 1-2 Tage Pause hatte. Die Tage der Betreuungsstunden und meine Abwesenheitsstunden sind genau dokumentiert, liegen immer unter 8 Stunden. Ich möchte nicht, dass man mir das Pflegegeld kürzt. Mein pflegestützpunkt konnte mir nicht weiterhelfen. Weiterhin würde ich gerne wissen, ob die Person, die, die Verhinderungspflege durchgeführt hat, an irgendwelche Stellen, Ämter gemeldet wird. Mir ist außerdem jetzt erst bewusst, dass diese garnicht unfallversichert war, wie wird das gewährleistet ? Muss die Ersatzpflegeperson Steuern zahlen oder einen Minijob angeben. Die Person ist nicht mit uns verwandt.


    Ich bitte um eine zügige Beantwortung und bedanke mich für die Beantwortung im Vorraus

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Ninam,


    das ein Pflegestützpunkt Ihre Fragen nicht beantworten konnte, kann ich mir kaum vorstellen. Da dieses Thema schon sehr oft in diesem Forum angefragt und beantwortet wurde, möchte ich Sie bitten, erst noch einmal folgende Beiträge zu lesen. Sollten dann noch Rückfragen entstehen, können Sie sich gerne noch einmal melden.


    Verhinderungspflege Pflegegrad 4


    Jana31 1. Oktober 2023


    Fragen zur Verhinderungspflege


    Suricata 11. Mai 2023


    Verhinderungspflege + hauswirtschaftliche Leistungen


    wilfredi 27. Januar 2023


    Mit freundlichen Grüßen

    R. Gascho

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