Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich würde gerne wissen, ob rückwirkend Verhinderungspflege über einen festen Zeitraum vom zbsp. 16.07.22-15.08.22 stundenweise abgerechnet werden kann. Dabei ist anzumerken, dass, die Ersatzpflegeperson zwar nicht jeden Tag gekommen ist, sondern auch mal 1-2 Tage Pause hatte. Die Tage der Betreuungsstunden und meine Abwesenheitsstunden sind genau dokumentiert, liegen immer unter 8 Stunden. Ich möchte nicht, dass man mir das Pflegegeld kürzt. Mein pflegestützpunkt konnte mir nicht weiterhelfen. Weiterhin würde ich gerne wissen, ob die Person, die, die Verhinderungspflege durchgeführt hat, an irgendwelche Stellen, Ämter gemeldet wird. Mir ist außerdem jetzt erst bewusst, dass diese garnicht unfallversichert war, wie wird das gewährleistet ? Muss die Ersatzpflegeperson Steuern zahlen oder einen Minijob angeben. Die Person ist nicht mit uns verwandt.
Ich bitte um eine zügige Beantwortung und bedanke mich für die Beantwortung im Vorraus