Guten Tag,
durch Zufall habe ich erfahren, dass man die Verhinderungspflege im Todesfall auch noch rückwirkend für die pflegebedürftige Person beantragen kann.
Unterschreibt dazu dann einfach der Erbe den Antrag und man weist in einem Anschreiben darauf hin?
Der Erbe ist gleichzeiting die betreuende Pflegeperson.
Wenn die verstorbene pflegebedürftige Person die letzten 7 Tage ihres Lebens im Hospiz war, wird das ja als Kurzzeitpflege angerechnet. Sind damit die 806,-€ für Kurzzeitpflege verwirkt?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Vielen Dank und viele Grüße
Whitby