Verhinderungspflege

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  • Hallo,

    mir fällt es momentan sehr schwer, einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten zu behalten, welche bei einer Pflege bestehen.

    Mein Papa hat Pflegestufe 2 und wird von meiner Mama gepflegt. Da diese noch arbeiten geht und sie ab und zu noch Zeit benötigt um einkaufen zu gehen, oder sich einfach mal zu erholen, komme ich 1-2mal die Woche vorbei um mich um meinen Papa zu kümmern.

    Kann man in diesem Fall Verhinderungspflegegeld beantragen und wie würde das dann abgerechnet. Soviel ich weiß steht mir als nahe Angehörige auch nicht der volle Betrag zur Verfügung.

    Es wäre super, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Sehr geehrte Frau Herrmann,


    hatten Sie schon Gelegenheit, in den von Herrn Gust empfohlenen Informationstext zur Verhinderungspflege zu schauen?


    Hier möchte ich die wichtigsten Punkte noch einmal hervorheben:


    - Wird Verhinderungspflege durch nahe Angehörige (Kinder, Enkel, auch verschwägert) geleistet, steht gemäß § 39 Sozialgesetzbuch XI nur ein Betrag in Höhe des Pflegegeldes zur Verfügung, dass regelmäßig ausgezahlt wird. Durch den jährlichen Anspruch von 6 Wochen Verhinderungspflege ergibt das den 1,5-fachen Pflegegeldsatz


    - Weitere Ausgaben der Ersatzpflegeperson wie etwa Fahrgeld oder Verdienstausfall können zusätzlich bei der Pflegekasse abgerechnet werden. Die Auslagen müssen belegt und dort eingereicht werden. Insgesamt stehen für die Erstattungen und dem „Verhinderungspflegegeld“ höchstens 2.418 Euro pro Jahr zur Verfügung (regulär 1.612 Euro plus 806 Euro hälftiges Budget der Kurzzeitpflege).


    - Bei stundenweiser Verhinderungspflege wird das monatliche Pflegegeld nicht um die Hälfte gekürzt und die zeitliche Beschränkung von 6 Wochen pro Jahr entfällt.


    - Für die stundenweise Verhinderungspflege ist ausschlaggebend, dass die ständige Pflegeperson nicht länger als 8 Stunden am Tag abwesend ist.


    - Verhinderungspflege kann monatlich oder auch rückwirkend jährlich abgerechnet werden. Die Pflegekassen senden die entsprechendes Formulare auf Anforderung zu.


    Mit freundlichem Gruß

    Birgit Spengemann

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