ab wann Pflegestufe I

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  • Mein Vater hat geistig sehr nachgelassen, morgens muss meine Mutter ihn wecken, ihm beim anziehen helfen und auch den ganzen Tag ist er auf die Hilfe (Schuhe anziehen, Jacke und Schal, etc.) meiner Mutter angewiesen. Sachen wie Zähne putzen, rasieren, duschen, Kleinigkeiten aus dem Kellerr holen, macht er aber noch alleine.Einkaufen kann er auch nicht mehr alleine. Dass Radfahren wurde im jetzt vom Hausarzt auch verboten.
    Ist es sinnvoll die Pflegestufe I zu beantragen.

    • Offizieller Beitrag

    Sehr geehrte/ Forumnutzer/in,


    ihren Schilderungen nach, hat ihr Vater schon einen erkennbaren Hilfe – und Unterstützungsbedarf. Ob der Hilfebedarf für eine Pflegestufe I ausreicht, kann letztlich nur durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) festgestellt werden. Ihr Vater müsste dafür einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen.


    Die Voraussetzungen für Pflegestufe 1 sind erfüllt, wenn täglich und auf Dauer (mindestends 6 Monate) im Durchschnitt mindestens 90 Minuten lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens 46 Minuten auf mindestens zwei Grundpflege-Dienste, wie Körperpflege, Mobilität oder Ernährung, entfallen.


    Im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) ist festgelegt, welche Tätigkeiten den "Verrichtungen des täglichen Lebens" zuzurechnen sind. Häufig wird durch Angehörige viel mehr Zeit für Hilfen aufgewendet, die außerhalb dieses "Katalogs" liegen. Es wird dann zwar ein Hilfebedarf anerkannt, aber nicht so viel, dass es für die Pflegestufe I ausreicht.


    Menschen denen bei der Begutachtung eine eingeschränkte Alltgskompetenz bescheinigt wird, erhalten seit dem 1. Januar 2013 ein monatliches Pflegegeld zugesprochen, auch wenn sie noch nicht die Voraussetzungen für die Pflegestufe I erfüllen.


    Ob und in welcher Form Ihr Vater Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat, wird, nach Antragsstellung bei der zuständigen Pflegekasse, während einer Begutachtung durch den MDK in der häuslichen Umgebung festgestellt (siehe hierzu auch meinen Beitrag vom 18. 2. 2013).


    Mit freundlichem Gruß
    Birgit Spengemann

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