Windelwechsel - zu langes Warten auf das Personal

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  • Mein Vater ist zwischenzeitlich den 7.ten Monat im Heim, hat seit Januar Pflegestufe 3 und kann nicht mehr alleine aufstehen und außer selber essen, auch sonst nichts mehr. Meine Mutter fährt zwar jeden Nachmittag zu ihm und betreut ihn dann 4 Stunden.
    Aber zu schaffen macht ihr immer wieder, das mein Vater morgens aus dem Bett geholt und angezogen wird, dann vom Pflegepersonal an den Tisch zum Frühstücken gebracht wird und dort meistens auch noch mittags (gegen 3 Uhr) sitzt, wenn meine Mutter ins Heim kommt. Es passiert sehr oft, das mein Vatter dann in seinem Rollstuhl sitzt, nass wie eine "Katze" ist, weil man entweder eine zu kleine Einlage genommen hat oder ihm noch keine neue Windel angezogen hat. Erst wenn meine Mutter dann darum bittet, ihn frisch zu machen, erfolgt ein Wechsel der Einlage. Sie muss aber immer darauf achten, das Einlagen genommen werden, die viele Punkte haben - je später ist ein neuer Wechsel erforderlich.
    Auch erfolgt Abends, wenn mein Vater bettfertig gemacht wird, meistens nur ein Wechsel der Windel und keine große Wäsche.
    Wie oft ist denn bei der Pflegestufe 3 ein Windelwechsel vorgesehen oder wird das immer individuell entschieden?
    Meine Mutter will auch nicht immer etwas sagen, weil Sie meint, das mein Vater dann darunter zu leiden hat.
    Ist es denn normal, oder üblich, das Bewohner, die Demenz sind und Pflegestufe 3 haben, den halben Tag auf der gleichen Stelle sitzengelassen werden und auch bei Ihnen der Windelwechsel nicht so häufig stattfindet.
    Ich habe meiner Mutter gesagt, das es natürlich nicht wie zu Hause sein kann, aber damit kann sie sich schlecht abfinden.
    Ich bin leider ratlos!!!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!


    Prinzipiell ist dieses nicht das richtige Forum für Ihre Frage: Wir können Hilfestellungen zu unserem Umgang mit den Erkrankten geben, sind aber keine Experten für rechtliche Fragestellungen oder den Umfang gesetzlicher Leistungen. Von daher muss ich Sie entweder an die Kollegen in den Foren "Wohnen, Betreuung und Pflege", oder "Gesetzliche Leistungen" verweisen. Und sicher müsste auch jeder lokale Pflegestützpunkt Ihnen Auskunft geben können, welche Hilfestellungen bei Pflegestufe 3 erwartet werden können.
    Grundsätzlich scheint mir aber Handlungsbedarf zu bestehen - es ist nicht "normal", und natürlich keinesfalls wünschenswert, dass Heimbewohner einfach von früh bis spät so wie von Ihnen beschrieben, ohne Anregung und Zuwendung sitzen gelassen werden. Das Pensum an Aufgaben, das Pflegende heutzutage im Heim bewältigen müssen, ist unglaublich, ja schier übermenschlich groß - da kann es schon mal passieren, dass bei der schlechten Besetzung vor allem am Nachmittag nicht jeder rechtzeitig Hilfe bekommt. Es darf aber nicht sein, dass inkontinente Bewohner alltäglich das erleben, was Sie über Ihren Vater schreiben!
    Sicher könnte Ihre Mutter auf den saugfähigeren Inkontinenzmaterialien als Normalversorgung bestehen - ich weiß nun aber nicht, ob das finanziell durch die Pflegestufe abgedeckt ist, da müssten Sie wie gesagt Experten fragen. Möglicherweise weiß auch ein anderer Angehöriger hier im Forum Bescheid und konnte ein ähnliches Problem für sich lösen? Sicher ist jeder weitere Ratschlag willkommen!


    Es grüßt Sie freundlich
    S. Sachweh

    • Offizieller Beitrag

    Hallo F005271,


    ich stimme mit Frau Sachweh hier überein, kann aber vielleicht folgendes ergänzen:


    1. M.W. gibt es keinen Zusammenhang zwischen der "Vorlagengröße" oder dem Zeittakt und der Pflegestufe. Der Inkontinenzartikelwechsel muss bei Bedarf erfolgen.
    Da dies wiederholt nicht funktioniert, sollten Sie zunächst mit der Wohnbereichsleitung sprechen. Fruchtet dies nicht, wenden Sie sich an die Pflegedienstleitung und oder den Heimleiter. Auch sollte die Einrichtung über einen Heimbeirat verfügen. Zuletzt bliebe Ihnen immernoch der Gang zur Heimaufsicht (auch anonym möglich) als Beschwerdestelle, die dann den Sachverhalt prüfen wird.


    Wie von Frau Sachweh bereits beschrieben, sind Pflegende heute mit einer Vielzahl von Aufgaben geradezu überfrachtet, so dass es leider immer wieder vorkommt, dass es die Versorgung nicht optimal ist. Das bedeutet aber nicht, dass ein solcher Dauerzustand hingenommen werden muss. Durch die ständige Feuchtigkeit der Haut etc. können ja auch weitere Probleme entstehen, ganz abgesehen vom Thema "Würde", die ja überall im Leitbild der Einrichtungen steht.


    Eine Sorge kann ich Ihnen vielleicht etwas nehmen oder sie abmildern:
    in meinen Jahren im Pflegeheim habe ich nie, nicht ein einziges Mal, erleben müssen, dass durch die Beschwerde eines Angehörigen der Bewohner selbst schlechter behandelt wurde als andere. Natürlich, den Konflikt müssen Sie oder Ihre Frau Mutter durchaus durchstehen im Zweifelsfall - aber wie gesagt, ich habe niemals erlebt, dass eine Beschwerde zur Folge hatte, dass eine Kollegin oder Kollege deswegen den alten Menschen selbst schlechter behandelt hätten - ein gutes Team funktioniert auch hier als gegenseitiges Korrektiv.
    Es ist doch so, dass die Kolleginnen und Kollegen vor Ort das gleiche wollen wie Sie: eine gute Versorgung leisten - auch die Pflegenden dort wollen ganz bestimmt nicht, dass Ihr Herr Vater in seinem Urin sitzt.
    Vielleicht trägt Ihre Beschwerde ja auch dazu bei, dass sich die personelle Situation verbessert? Und warum sollte darüber jemand von der Station verärgert sein?


    Es grüßt Sie



    Jochen Gust

    • Offizieller Beitrag

    Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,


    ich würde noch gern einige Aspekte zu Ihrer Anfrage und Ihrem Problem einbringen:


    Jedes Pflegeheim hat nach dem Heimgesetz (HeimG, verabschiedet 1974, zuletzt geändert 2009) die Verpflichtung, "die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen vor Beeinträchtigungen zu schützen" (§ 2, Abs. 1, Punkt 1 HeimG).

    Im § 11 Abs. 1 Punkt 3 des Heimgesetzes werden die Anforderungen an den Betrieb eines Heimes aufgeführt. Darin heißt es unter anderem:
    "Ein Heim darf nur betrieben werden, wenn der Träger und die Leitung:
    .....
    3. eine angemessene Qualität der Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner, auch soweit sie pflegebedürftig sind, in dem Heim selbst oder in angemessener anderer Weise einschließlich der Pflege nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse sowie die ärztliche und gesundheitliche Betreuung sichern,
    ......
    In einer der Anlagen zur Vergütungsvereinbarung nach § 85 SGB XI (Leistungs- und Qualitätsvereinbarung gem. § 84 Abs. 5 SGB XI) wird vorgeschrieben, dass beim Einzug für jeden Bewohner eine individuelle Pflegeplanung erstellt wird. Dafür sind die Empfehlungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), die bei der Ermittlung des Pflegebedarfs im Gutachten erfasst wurden, zu berücksichtigen. In der Pflegedokumentation sollen die ausgeführten Pflegeleistungen und der Pflegeprozess erfasst und somit nachvollziehbar werden. Der Betroffene bzw. sein/e gesetzliche/r Vertreter/in hat das Recht, diese Dokumentation einzusehen.


    Es gibt aber weder im Heimgesetz noch in den Rahmenverträgen für den Bereich der vollstationären Pflege gem. § 75 SGB XI Angaben über Art und Anzahl der einzelnen Pflegeleistungen. Diese sollen immer dem Bedarf des einzelnen Bewohners angepasst werden.


    Wenn man bedenkt, dass bei der Feststellung einer Schwerstpflegebedürftigkeit bei Pflegestufe 3 per Gesetz ein Hilfebedarf von allein 4 Stunden täglich bei der Grundpflege, wozu auch Inkontinenzversorgung zählt, vorliegen muss und das mehrmals täglich (auch nachts), dann ist es nicht zu verantworten, dem Betroffenen nur 1- 2 täglich die Windeln zu wechseln. Bei derart schweren Qualitätsmängeln haben die Betroffenen bzw. deren gesetzliche Vertreter die Möglichkeit, die Heimaufsicht einzuschalten, die für die Überwachung der Qualität der Heime zuständig ist.


    Das gesamte Heimgesetz können Sie unter folgende, Link einsehen:
    http://www.gesetze-im-internet…desrecht/heimg/gesamt.pdf



    Mit freundlichem Gruß


    Birgit Spengemann

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