Beiträge von dermitdemwolftanzt

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    Danke für ihre Antwort.


    Dieses Gesetz gilt also nur für behinderte Menschen die wieder in die Gesellschaft zurück geführt werden ?


    Gilt also nicht für Menschen die von Alzheimer oder Demenz betroffen sind gilt daher auch nicht für deren betroffenen Angehörigen.


    Bitte klären sie mich genau auf.
    Vielen Dank .

    Hallo Nina, ich geb ihnen hier einmal eine Info in der es viel Info über das "Persönliche Budget eines Behinderten" gibt.


    Diesen nachstehenden Text habe ich an den MDR geschickt und die Sendung als DVD gekauft.
    Vielleicht hilft ihnen ja dieser Hinweis, leider war es bei uns keine Hilfe da wir nicht über die entsprechenden Wohnräume verfügten, um das Pflegepersonal im Haushalt unterzubringen.
    Sprechen sie mich an wenn sie an diesem Thema noch interessiert sind.



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    von der Zuschauerredaktion habe ich den Hinweis bekommen, das sie am
    16.11.2010, unter den hier oben angegebenen Link die Dokumenten-Reportage "
    persönliches Budget eines Behinderten" ausgestrahlt haben.


    Leider ist dieser Link sowohl in ihrer eigenen als auch in der ARD -
    Mediathek nicht mehr aufzurufen.


    Ich komme daher heute mit der Bitte ob sie mir diesen kurzen Beitrag aus der
    damaligen PLUSMINUS - Sendung vom 16.11.2011 (?) auf einer DVD oder einem
    anderen elektronischem Datenträger verkaufen würden oder können ? Bitte
    nennen sie mir vorab, wenn sie mein Anliegen unterstützen können, die mir
    hierfür entstehenden Kosten.


    Ich würde mich freuen von ihnen kurzfristig eine positive Antwort zu
    bekommen.


    Mit den besten Grüßen verbleibe ich


    dermitdemwolftanzt

    Hallo Frau Gascho, bin erstaunt, das sie über diese Neuerung noch nicht informiert sein sollen.


    Ich gebe ihnen hier einmal den Link aus dem "Ministerium für Arbeit und Soziales" von Frau Nahles welcher ab dem 4.7.2016 veröffentlicht wurde, hier ist der Link dazu:
    http://www.bmas.de/SharedDocs/…_blob=publicationFile&v=4


    Das für mich interessante Thema beginnt auf der Seite 29 und geht bis zum Ende der Seite 44.


    Wenn da auch für 2016 keine Abschwächung des Selbstbehaltes für die betroffenen Angehörigen bzw. Partner/Partnerin vorgesehen ist, kann ich mir nur gratulieren.
    Aber so ist es halt, dem Einen wird der Puderzucker in den A . .. geblasen und der Andere hat eben ins K. . . gepackt.
    Bin gespannt ob sie mir hier eventuell eine positivere Möglichkeit aufzeigen können, als die aus ihrer letzten Antwort. Vielen Dank.


    Wünsche ihnen jetzt noch ein schönes Wochenende und sehe mit Interesse ihrer Antwort entgegen.

    Hallo Frau Gascho.
    Vielen Dank für ihre Ausführungen.


    Mir geht es allerdings auch um den Betrag, der dann sowohl dem Pflegebedürftigen als auch dessen engsten Angehörigen als Selbstbehalt übrig bleiben darf.


    Bisher waren das, für das Jahr 2016, doch nur 2600 € für ein Ehepaar das als Selbstbehalt übrig bleiben durfte, oder ?

    Oder liege ich da falsch, gilt dieser Betrag sowohl für den Pflegebedürftigen als auch dessen Partner/ Partnerin ?
    Dieser Betrag wird jetzt auf 27.600 € angehoben, gilt das dann für jede betroffene Pflegeperson und dessen Angehörigen ?


    Nach meiner Kenntnis gilt das allerdings erst ab dem 1.1.2017. Wie allerdings wird das von heute aus gesehen, bis zum 31.12.2016 gerechnet und gehandhabt ?


    Ab 2020 gilt dann ja die Summe von 50.000 €, auch für jede Person ?


    Ich werde versuchen mich jetzt dort noch tiefer einzulesen und schlau zu machen, eventuell komme ich aber noch einmal auf sie zu.


    Mit Interesse sehe ich ihrer Beantwortung meiner Fragen entgegen. Vielen Dank dafür.
    Guten Abend

    Hallo, heute wurde ein neues Gesetz für die Kostenübernahme, der in Pflegeheimen untergebrachten Angehörigen , gilt das auch für die zuzahlenden Gelder durch die Angehörigen, oder ?


    Wo finde ich die entsprechenden Unterlagen, wo kann man das Gesetz einlesen, sodass ich mich dort informieren kann.


    Gilt das Gesetz bereits jetzt oder erst ab Januar 2017.


    Ich würde m ich freuen wenn sie mir kurzfristig, die mir bis jetzt noch fehlenden Infos, mitteilen würden. Vielen Dank dafür.

    Hallo Frai Gascho, vielen Dank für ihre nochmalige Antwort auf die von mir gestellten Fragen.


    Ich werde halt das Ränkespiel insoweit abwarten, bis ich halt an die Reihe komme alles offen zu legen und sehen was für mich übrig bleibt. Ändern kann ich es jetzt sowieso nicht mehr.


    Nochmals vielen Dank für ihre diesbezüglichen Antworten in meinem Fall.

    Hallo Frau Gascho, vielen DanK für ihre Antwort.


    Leider kann ich mit diesen mir heute gegebenen Antworten nichts anfangen.


    Sagen sie mir doch bitte mit welchem Sozi-Amt sie gesprochen haben. ? Ist es ein Amt aus NRW oder aus Berlin gewesen, oder aus einem anderen deutschen Bundesland ?


    Ich würde mich freuen wenn sie mir wenigstens dieses benennen würden.


    Einen entsprechenden Link aus dem Justiz-Ministerium für die Beantwortung dieser Fragen können sie mir auch nicht geben, oder ?
    Mit einem Rechtsanwalt habe ich bereits gesprochen und das sieht für mich sehr deprimierend aus. Auch dieser Versuch eine Beantwortung meiner Frage zu bekommen ist sehr schlecht, da der Anwalt die letztendlichgültigen Entscheidungen welche von dem Sozialamt getroffen werden, ebenfalls nicht abschätzen kann.


    Die Entscheidungen des jeweiligen Mitarbeiters liegen teilweise im Ermessen seiner Person, die sooderso, nach den vorliegenden gültigen Sozialgesetzen, ausfallen können.

    Meine von mir getrennt lebende Ehefrau wurde nach einer Vorbereitungszeit durch Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in 2015 versuchsweise in einem Pflegeheim in NRW untergebracht. Da sie nach dieser, ca 6-wöchigen Zeit, immer noch nicht bereit war in diesem Pflegewohnheim zu bleiben, haben unsere beiden Kinder dieses noch einmal für das Jahr 2016 versucht. Leider konnten wir dieses Angebot nicht voll nutzen, da die Krankenkasse keine zusätzlichen Kosten für die sogenannten "Hotelkosten" für das Jahr 2016 übernahm. Hier waren es nur, die Beträge für die beiden ersten Monate des laufenden Jahres, für Jan. + für Febr. 2016 = 208 € die uns in dieser Zeit angerechnet wurden.


    Die "Hotelkosten" für das Jahr 2015 wurden dagegen voll übernommen.
    Dies ging bis zu dem Betrag von 1248,00 €, = 12 x 104 €, da von meiner Frau keine Beträge aus dem Fond für die " Eingeschränkte Alltagskompetenz" verbraucht worden sind.


    Ab dem 1.3. 2016 ist sie jetzt allerdings in vollstationärer Pflege in diesem Pflegeheim untergebracht.
    Diese monatlichen Kosten belaufen sich auf ca. 3600,00 €. Von diesen Kosten übernimmt die Pflegekasse die Pflegekosten für die Stufe II von 1330,00 €.
    Den fehlenden Restbetrag, von ca. 2.300 € soll wohl ich jetzt aufbringen.
    Da ich nur eine mittelmäßige Rente beziehe kann ich diese Kosten nicht schultern. Meine Frau bekommt, da sie nur kurzzeitig gearbeitet hat, eine Rente von ca. 230,00 €. Sodass auch dieser Betrag kaum eine Entlastung für mich mit sich bringt. Weiteres Vermögen stehen ihr bis auf ca. 2000 € nicht zur Verfügung.


    Der Antrag beim Sozialamt auf Übernahme der Kosten wurde von den Kindern erst kurzzeitig gestellt, daher gibt es auch noch keine Entscheidung wie es mit den weiteren Zahlungen weitergehen wird.


    Kann das aufgrund dieser Angeben dahingehend hinauslaufen, das ich für die nachfolgenden Kosten mit meinem kleinen Vermögen, da ich ja jahrelang meiner Frau Unterhalt gezahlt habe, diese Zahlungen leisten muss bis ich selber zum Empfänger von der Grundsicherung werde ?

    Über ihre Antwort, die sie mir bitte mit den Zahlen, bis zu welchen Summen ich zur Begleichung dieser, auf mich zukommenden Kosten, hinzu gezogen werden kann, untermauern wollen.


    Für ihre Bemühungen bedanke ich mich schon jetzt bei ihnen.
    25-3-2016