Sehr geehrte Damen und Herren,
auch ab Januar 2020 werden die Regelsätze und Barleistungen nach dem SGB XII erhöht.
Die Regelbedarfsstufe I, für Alleinstehende, beträgt dann 432,00 € (aktuell 424,00).
Die Regelbedarfsstufe II, für Erwachsene die als Ehegatten oder Lebenspartner zusammen einen gemeinsamen Haushalt führen, beträgt dann pro Person 389,00 € (aktuell 382,00).
Das sogenannte Taschengeld für Leistungsberechtigte in Heimen beträgt dann 116,64 € (aktuell 114,48).
Der Mehrbedarf nach § 30, Abs. 1 und 2 SGB XII (ältere und voll erwerbsgeminderte Menschen, mit dem Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis) erhöht sich auf 73,44 € (aktuell 72,08) für Menschen mit der Regelbedarfsstufe II auf 66,13 € (aktuell 64,94).
Der Mehrbedarf bei dezentraler Warmwasserversorgung für Alleinstehende auf 9,94 € (aktuell 9,75) und bei Regelbedarfsstufe II auf 8,95 € (aktuell 8,79).
Aber auch die Belastungsgrenze nach § 62 im SGB V (zur Antragstellung auf Zuzahlungsbefreiung für Medikamente, Hilfsmittel etc.) werden für Sozialhilfebezieher angehoben. Das heißt, die Belastungsgrenze im Regelfall auf 103,68 € (aktuell 101,76). Bei chronisch Erkrankten auf 51,84 € (aktuell 50,88). Die Beträge können auf Wunsch des Versicherten gleich am Jahresanfang bzw. auch schon jetzt am Jahresende für eine Zuzahlungsbefreiung 2020 bei der Krankenkasse eingezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
R. Gascho