Beiträge von SpreeStrom

    Hallo Ebse ,

    die Frage ist berechtigt. Für meinen Vater (84, mittlere Demenz) hatte ich auch diese Entscheidung zu treffen, nachdem er im Delier 2 Mal aus dem Krankenhaus flüchtete und beim Sturz sein Gebiss zerbrach. Es stellte sich heraus, dass ihm nichts mehr „schmeckte“ und er das Essen vermied. Es war einfach beschwerlich für,ihn zumessen. Ich habe dann einen Krankentransport vom Krankenhaus zu seiner Zahnärztin organisiert und er erhielt einen Abdruck und schließlich nach 4 Wochen eine neue Prothese.

    Nachdem er dann 6 Monate im Hospiz gepflegt wurde, ging es ihm körperlich wieder so gut, dass er in ein Pflegeheim umsiedeln konnte bzw. musste.

    Ich möchte damit sagen, dass meine Familie nicht mehr damit rechnete, dass er sein Gebiss noch brauchen wird. Während seines Hospizaufenthaltes und noch heute erfreut er sich zumindest noch an den Speisen, insbesondere Kuchen den er immer gern isst. Er hätte ohne Prothese keine Lebensqualität mehr. Deshalb sollte man nicht lange darüber nachdenken. Die Zahnärzte haben ggf. auch preiswerte Alternativen; mal drauf ansprechen. Ggf. wird auch finanziert, so dass man abstottern kann.

    Dem Gesagten von MartinHamborg kann man eigentlich nichts mehr hinzufügen.

    Mit Ehrlichkeit kommt man selbst am besten klar und muss sich selbst auch keine Vorwürfe machen oder gefallen lassen, selbst wenn die Entscheidung schwer fällt oder vielleicht auch falsch sein sollte, was sich immer erst hinterher herausstellt.

    Jeder, und gerade der Ehepartner, egal wie gesund oder krank er ist, sollte erfahren dürfen, dass sein Lebensgefährte-gefährtin gestorben ist. Man muss es beim Demenzkranken nur richtig angehen, damit er es auch versteht und verkraftet.

    Ich wünsche viel Kraft!

    Wer kennt sich hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit bei Demenzkranken aus?

    Als Betreuer lt. Vorsorgevollmacht sind mir viele Dinge erlaubt. Allerdings gibt es Grenzen, wo man verlangt, dass mein Vater persönlich unterzeichnet oder sich legitimiert, Z.B. Kontoeröffnung oder einem Grundstücksvertrag beim Notar.

    Da die Vorsorgevollmacht sowie Generalvollmacht meines Vaters nicht notariell gemacht wurde, scheitere ich mit seiner Vertretung.

    Ein Konto auf fremden Namen zu eröffnen ist gesetzlich untersagt gem. Geldwäschegesetz. Grundstücksvertrag geht gar nicht, obwohl die Grundstücks-Überschreibung eines Miterbes zu seinen Gunsten wäre.


    Ich habe auch nicht vor, nur deshalb die Geschäftsfähigkeit anzweifeln zu lassen oder ihn entmündigen zu lassen. Das widerstrebt mir einfach. Aber was kann man tun, wenn er überhaupt nicht weiß, was er eigentlich unterschreibt?

    Dummer Weise habe ich ihm bei Beginn seiner Demenz erklärt, dass er nichts unterschreiben soll. Das ist das einzige woran er sich mit Sicherheit erinnert, was bisher auch immer positiv war, da er z.B. einen Privatzahler-Vertrag im Krankenhaus unterzeichnen sollte, als er aus dem Pflegeheim ins Krankenhaus eingewiesen wurde. Nachdem er sich weigerte hat man mir den Vertrag vorgelegt und als ich ihn auch nicht unterzeichnete, wurde er am nächsten Tag entlassen. Er ist gesetzlich versichert und nicht privat.


    Was passiert, wenn nachher herauskommt, dass seine Unterschrift nicht rechtsgültig war? Die Notare sind nach Auskunft gehalten, die Geschäftsfähigkeit zu beurteilen. Ggf. lehnen sie Verträge ab, wenn sie selbst den Eindruck haben, dass der Unterzeichner geschäftsunfähig sein könnte.

    Bin dankbar für jeden Tipp, wie man aus der Misere rauskommt.

    Mein Vater wurde in der Notaufnahme des Khs. (CTK in Cottbus) zunächst nicht behandelt. Grund der Einlieferung waren Halluzinationen und Hypertonie mit ständig wechselndem Blutdruck. (oberer Wert bei 300 bei Puls von 60) Da er sich "verlassen" fühlte setzte Panik ein und er flüchtete unbemerkt aus dem Khs. wobei er stürzte und sich erheblich verletzte. Er wurde dann erneut vom RTW mit Hausarzt-Einweisung ins Krankenhaus gefahren. Dieses Mal mit wörtlichem Einweisungsgrund "Psychose". Er verbrachte erneut 6 Stunden im Khs. ohne dass etwas passierte. (insgesamat waren es 12 Stunden von morgens um 06.00 Uhr bis abends um 18.00 Uhr ohne dass man ihn behandelte. Beim Aufnahmegespräch flüchtete er erneut weil man ihn statt in die psychiatrische in die chirurgische Abteilung bringen wollte. Das Krankenhauspersonal wurde von mir zur Hilfe gerufen, war aber der Ansicht, man dürfe ihn nicht festhalten, auch wenn die Selbstgefährdung durch die Polizei und der Kopfverletzung bereits aufgrund der 1. Flucht bestätigt war. Danach wurde er zwangsweise am Bett der Psychiatrie gefesselt, da er erneut flüchten wollte. Man verweigerte ihm das Morphin, das er als Schmerzpatient täglich einnahm, wodurch es zu einem "kalten Entzug" kam. Eigene Medikamente durften nicht verabreicht werden. Folge war ein "Delier" das zur Todesangst führte und er entwickelte unheimliche Kräfte, obwohl er zu 100% schwerbehindert ist und kaum stehen kann. Der Stationsarzt erwirkte dann die Freiheitsentziehung nach PsychKG und mein Vater war mehrere Tage gefesselt bis er durch Medikamente ruhig gestellt war. Daneben wurde ein "kalter Entzug" durchgeführt, da man behauptete, er hätte zuvor zu viel Morphin vom Schmerztherapeuten erhalten.
    Jetzt erhielt ich einen Fragebogen vom Betreuungsgericht mit der Aufforderung, die Vermögensverhältnisse meines Vaters darzulegen, obwohl ich diese nicht hinreichend kenne. Grund:
    Das Krankenhaus hatte die neueste Betreuungsvollmacht angezweifelt, da man vermutete, dass mein Vater nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gewesen sei als er das letzte Exemplar unterzeichnete. Es liegen dem Khs. aber 4 weitere gleichlautende Vollmachten von vorherigen Aufenthalten vor, mit jeweils unterschiedlichem Datum. Sie sind eingescannt worden, ich erhielt sogar einen Stempel auf das Blatt und man gab es mir gestempelt als Nachweis zurück. Dennoch griff niemand auf die Daten zu weil es systemtechnisch angeblich nicht funktioniert. In der Folge schlug der Arzt dem Betreuungsgericht vor, einen neuen "amtlichen Betreuer" zu bestellen. Eine Woche lang kämpfte ich und wies dem Gericht 5 vorherige Betreuungs- und Patientenvollmachten nach. Dann wurde das gerichtliche Verfahren zur Bestellung eines Betreuers eingestellt und ich war wieder "im Geschäft". Dennoch soll jetzt wohl eine Rechnung erstellt werden, ansonsten würde ja das Gericht nicht nach dem Vermögen meines Vaters fragen. Letztlich hat das Krankenhaus durch seine Behandlungsverweigerung bzw. Untätigkeit dafür gesorgt, dass mein Vater überhaupt in diesen Zustand geriet, denn vorher wollte er noch freiwillig in die Klinik da er Luftnot und Bluthochdruck hatte. Jetzt wird er auch noch für das Fehlverhalten des Krankenhauses bestraft, indem er den Einsatz des Gerichts und vermutlich auch der Polizei bezahlen soll. Ist das überhaupt zulässig? Oder werden bei Freiheitsentziehungen (bei Fesseln am Bett im Krankenhaus) regelmäßig Gebühren vom Patienten verlangt, obwohl er zum Zeitpunkt überhaupt nicht geschäftsfähig und schuldunfähig ist? Vielen Dank für Ihre Auskunft die sicherlich nicht ganz einfach sein wird.