Sehr geehrte Frau Spengemann
Vielen Dank für Ihre Auskunft. Wieder ein bisschen mehr Licht im Dunkel. So werde ich mein Glück beim Pflegestützpunkt versuchen.
Freundliche Grüsse
Sehr geehrte Frau Spengemann
Vielen Dank für Ihre Auskunft. Wieder ein bisschen mehr Licht im Dunkel. So werde ich mein Glück beim Pflegestützpunkt versuchen.
Freundliche Grüsse
Hallo,
in der Demenz-WG besteht neben dem Mietvertrag
- ein Dienstleistungsvertrag mit einem Sozialdienst für die Alltagsbegleitung und Hauswirtschaft und
- ein Pflegevertrag mit dem gleichen Sozialdienst für die häusliche Krankenpflege.
Die Pflegeversicherung vergütet an den Dienstleistungsvertrag gar nichts ("Privatleistungen werden nicht vergütet"), ist das in Ordnung?
An den Pflegevertrag vergütet sie Erstattungsleistungen von aktuell €120. Müsste die Pflegeversicherung hier nicht Kombinationsleistungen vergüten, d.h. auf den dem Pflegegrad 3 entsprechenden Höchstbetrag aufstocken?
Freundliche Grüsse
Hallo,
die Pflegeversicherung verweigert den Wohngruppenzuschlag mit dem Hinweis, dass die Organisation / Hauswirtschaft der WG nicht gemeinschaftlich beauftragt sei. Tatsächlich hat jeder Bewohner einen eigenen Dienstleistungsvertrag mit dem gleichen Sozialdienst, der die WG führt. Man kann keinen anderen Sozialdienst wählen. Faktisch also eine gemeinschaftliche Beauftragung, auf dem Papier vielleicht nicht. Windet sich die Pflegekasse hier mit juristischen Spitzfindigkeiten um ihre Leistungspflicht? Oder gibt es gar WG's, die bei jeder Änderung der Bewohnerschaft die Verträge neu aufsetzen?
Freundliche Grüsse